Kronach: 14-Jährige vergewaltigt und geschwängert - Angeklagter (34) zeigt keine Reue
Autor: Gabi Arnold
Kronach, Montag, 10. Sept. 2018
Seit Montag steht ein 34-jähriger Kronacher vor Gericht. Er soll die beste Freundin seiner Ziehtochter vergewaltigt haben. Die 14-Jährige wurde schwanger.
Es ist ein Fall von schwerer Vergewaltigung, mit dem sich die Erste Große Strafkammer am Landgericht Coburg seit Montag befasst. Die Geschädigte war zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt. Auf der Anklagebank sitzt ein 34-jähriger Kronacher. Es handelt sich dabei um den Ziehvater ihrer besten Freundin.
Als sich die Tat im Januar des vergangenen Jahres ereignete, wollten das 14-jährige Mädchen und eine Elfjährige eigentlich einen schönen Mädchenabend miteinander verbringen. Die 14-jährige Schülerin war bei der besten Freundin in der Wohnung des 34-Jährigen zu Besuch. Bei dem Mann handelt sich um den Ziehvater der Elfjährigen.
Narkotisierende Substanz im Nusslikör
In der Wohnung soll der Mann laut Anklage beiden Mädchen einen Nusslikör mit einer narkotisierenden Substanz zum Trinken gereicht haben. Laut Anklage hat der 34-Jährige in der Folge im Kinderzimmer die bewusstlose 14-Jährige vergewaltigt.
Für die Schülerin hatte die Tat erhebliche Folgen. Das Mädchen, das vorher noch keine sexuellen Kontakte hatte, wurde schwanger und schließlich Mutter einer kleinen Tochter. Der Vater des Kindes ist laut DNA-Test der 34-Jährige.
Der Beschuldigte wollte zunächst dem Gericht weismachen, dass er sich aufgrund einer starken Alkoholisierung nicht an den Abend erinnern könne. Pflichtverteidiger Albrecht von Imhoff: "Er kann nichts sagen, weil er sich nicht erinnert. Er hat einen Filmriss." Sein Mandant, so von Imhoff, wolle aber den Tatvorwurf nicht abstreiten.
Aussage blieb nicht erspart
Dies ließ der Vorsitzende Richter Christoph Gillot nicht gelten. Sollte der Mann tatsächlich so stark betrunken gewesen sein, dann hätte er laut Gillot kaum ein Kind zeugen können. Gillot versuchte dem Beschuldigten eine Brücke zu bauen, damit zugleich dem Mädchen die Aussage vor Gericht erspart bleibt. "Es hilft der Geschädigten nicht, wenn sie sich nicht erinnern. Nicht erinnern heißt, wir müssen den Sachverhalt geklärt bekommen. Ich rege an, dass sie in sich gehen."
Nach einer Pause von 30 Minuten räumte Albrecht von Imhoff im Namen seines Mandanten zwar den Tatvorwurf ein, aber der 34-jährige bestritt weiterhin, K.o.-Tropfen oder ähnliche Substanzen in den Nusslikör gemischt zu haben. Damit blieb dem Mädchen die Vernehmung nicht erspart.