Angeklagter hortete über 100 Gigabyte an Kinderpornos
Autor: Carina Kuhnlein
Kronach, Mittwoch, 24. Juli 2013
Mit einem schwierigen Fall war Richterin Wellmünster gestern am Kronacher Amtsgericht konfrontiert. Laut Anklageschrift hat ein 47-Jähriger aus dem Landkreis Kronach über einen Zeitraum von fünf Jahren Kinderpornos heruntergeladen und auch zum Download angeboten.
Als Quellen nutzte er eine russische Internet-Seite, eine Internet- Tauschbörse, Chatpartner im Chat-Programm ICQ und E-Mail-Kontakte.
Insgesamt zwanzig Datenträger durchsuchten die Ermittler und wurden fündig. Der Angeklagte gab zu, dass auf den sichergestellten Festplatten weit über 100 Gigabyte mit kinderpornografischen Inhalten zu finden seien. Der Angeklagte fühlt sich sexuell zu männlichen Kindern hingezogen. Bei den 7500 ausgewerteten Bildern sind bis auf eine Ausnahme ausschließlich Jungen abgebildet, die augenscheinlich jünger als 14 Jahre alt sind. Über 100 Bilder zeigen den sexuellen Missbrauch von Kindern in Form von Handlungen an sich selbst oder an einem anderen Kind.
Nackte Kinder gefesselt
Acht besonders gravierende Bilder zeigen den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, dasselbe ist in drei Videos der Fall.
Zusätzlich verfügte der Angeklagte seit 2008 bis zur Sicherstellung am 5. März 2013 über eine Festplatte mit über 100 000 kinderpornografischen Bild- und Videodateien. Zwischen 2007 und 2012 lud er also im Mittel einmal pro Woche zu circa 206 verschiedenen Gelegenheiten kinderpornografisches Material aus der Tauschbörse auf seinen PC herunter. Grundmodell der Börse ist es nicht nur Dateien herunterzuladen, sondern auch Material zum Download anzubieten. Das selbe geschah über "ICQ"- Kontakte und über E-Mail in je 20 Fällen.
Masturbieren vor der Webcam
Ein weiteres schweres Vergehen wird ihm zur Last gelegt: Er soll im gleichen Zeitraum in zehn Fällen ICQ-Chatpartner mittels einer Webcam dazu gebracht haben, sexuelle Handlungen an sich durchzuführen. Er selbst gab sich ebenfalls als 14-Jähriger aus. Um glaubwürdig zu erscheinen, spielte er ein Video eines tatsächlich 14-jährigen Jungen beim Masturbieren ein. In allen Fällen wusste der Angeklagte, dass die abgebildeten Personen unter 14 Jahre waren.
Der Angeklagte versichert betroffen: "Im Internet ist es einfach, an solche Dateien heranzukommen. Das ist eine Sucht geworden." Der 47-Jährige soll Bilder mit Landes- bzw. Ortsnamen, wo die Kinder herkommen, angelegt haben. Vor allem zur Sorge regen Ortsnamen aus der Umgebung an. Dass der Angeschuldigte aber Kontakt aufnehmen wollte außerhalb des virtuellen Bereichs, weist sowohl der 47-Jährige selbst, als auch der Zeuge, Kriminalhauptkommissar aus Coburg zurück.
Rechtsanwalt Hilmar Lampert betont: "Er hat über Therapien nachgedacht und angefragt." Der Angeklagte beteuert: "Es tut mir leid, ich habe das alles nicht mehr überblickt." Er wurde zu zwei Jahren auf Bewährung und 3000 Euro Bußgeld, das dem Kinderschutzbund Coburg zu Gute kommt, verurteilt. Er muss sich allen Therapiemaßnahmen fügen.