Am 2. Juli muss der Ex-Vorsitzende vor Gericht
Autor: Corinna Igler
Zeyern, Donnerstag, 28. Mai 2015
Seit wenigen Tagen steht der Termin fest: Am Donnerstag, 2. Juli, 10.15 Uhr muss sich der ehemalige Vorsitzende des Sportvereins DJK/SV Zeyern-Roßlach vor dem Kronacher Amtsgericht wegen Betrugs in vier Fällen und wegen Unterschlagung verantworten.
Das bestätigte jetzt Amtsgerichtsdirektor Jürgen Fehn. Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei unverändert zugelassen worden.
Was die Unterschlagung angeht, wird dem ehemaligen Sportvereinsvorsitzenden vorgeworfen, Gelder aus der Vereinskasse des Sportvereins entnommen und für private Zwecke genutzt zu haben. Was die Betrugsfälle betrifft, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, "dass Sachen für den Verein gekauft worden sind, obwohl er diese nicht bezahlen konnte", wie Oberstaatsanwalt Martin Dippold bereits bei Erheben der Anklage erklärte.
Die Schadenshöhe lässt sich bisher allerdings schwer beziffern. Insgesamt geht Dippold von einer Schadenssumme in vierstelliger Höhe aus.
Die Staatsanwaltschaft hat für die Verhandlung mehrere Zeugen benannt. Fehn spricht von sechs bis acht.
Für Unterschlagung steht ein Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe zur Debatte. Bei Betrugsfällen reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe.
Über die Verhandlung am Donnerstag, 2. Juli halten wir Sie über unser Online-Portal infranken.de auf dem Laufenden und in der Ausgabe des Fränkischen Tags vom 3. Juli. ci