28-Jähriger missbraucht Freundin während diese schläft

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Ein 28-Jähriger stand am Mittwoch wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs in Kronach vor Gericht. Symbolfoto: Christopher Schulz
Ein 28-Jähriger stand am Mittwoch wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs in Kronach vor Gericht. Symbolfoto: Christopher Schulz

Dass eine Freundin ihren Rausch ausschlief, nutzte ein Kronacher aus und misshandelte die Frau, bis sie aufwachte.

Schon am Eingang des Kronacher Amtsgerichts bildete sich am Mittwoch eine knapp zehn Meter lange Schlange - was aber weniger an den dort verhandelten Fällen lag als vielmehr an einem Ausflug von mehreren Schulklassen. Die Folge: ungewöhnlich gut gefüllte Zuschauerreihen in den Verhandlungssälen. Doch was die Schüler in der ersten Verhandlung des Tages erlebten, war nichts für schwache Nerven.

Gleich mehrere Münder standen entsetzt offen, als Staatsanwältin Jana Huber die Anklageschrift gegen einen 28-jährigen Kronacher verlas. Bereits eine Stunde später wurde er wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. "Ich möchte es zugeben", sagte der Angeklagte kleinlaut, als ihm Richterin Claudia Weilmünster das Wort erteilte. Er wolle sich bei seinem Opfer entschuldigen. Alles habe sich genau so zugetragen, wie es Huber dargelegt hat.


Einseitiges Interesse

Demnach feierte der Mann im Oktober des vergangenen Jahres zusammen mit Mitbewohnern und einer Freundin in den Räumen seiner Wohngemeinschaft eine Party. Dabei konsumierten sowohl er als auch die Freundin reichlich Alkohol und legten sich später zum Schlafen in das Bett des Angeklagten. "Das hatten wir so vereinbart", sagte der Kronacher, der angab, sein späteres Opfer seit drei oder vier Jahren zu kennen. "War da mehr?", wollte die Richterin wissen. "Zum Schluss ja", so der Mann. Aber das Interesse sei nur von ihm ausgegangen.
Wie aus dem von der Polizei ausgewerteten Protokoll des Instant-Messaging-Dienstes WhatsApp hervorgeht, war dem Angeklagten bewusst, dass sich die Freundin in einer Beziehung mit einem anderen Mann befindet - und sie lediglich eine platonische Beziehung wünschte.

Als die Geschädigte eingeschlafen war, zog ihr der 28-Jährige Hose und Unterhose aus, drang mit seinen Fingern in ihre Vagina ein und führte ihre Hand zu seinem Glied.

Davon sei die Frau aufgewacht und gleich aus der Wohnung geflüchtet, sagte die Hauptkommissarin aus, die die Ermittlungen leitete. Da der Angeklagte vor Gericht ein Geständnis ablegte, blieb der Geschädigten - die schon vor der Verhandlung am ganzen Körper zitterte und bei den späteren Plädoyers immer wieder in Tränen ausbrach - eine Aussage erspart. Nachdem sie die Situation erfasst hatte, flüchtete die junge Frau aus der Wohnung, des Angeklagten und rief die Polizei .

Ihr gegenüber habe der Angeklagte die Vorwürfe vehement abgestritten, so die Polizistin. Ein von der Kriminalpolizei in Auftrag gegebenes Gutachten stellte an gemachten Abstrichen zwar männliche DNA fest, diese war aber offenbar zu gering, um Rückschlüsse auf den Angeklagten machen zu können.

Darauf ging auch Rechtsanwalt Helmut Geiger, der den 28-Jährigen vertrat, in seinem Plädoyer ein. Denn ohne sein Geständnis hätte man seinem Mandanten nichts nachweisen können. "Dass die Entschuldigung nicht früher passiert ist, tut uns leid. Aber alles braucht seine Zeit", so Geiger. Die von der Staatsanwaltschaft geforderten 21 Monate hielt er für zu hoch und plädierte stattdessen auf die später auch verhängten 18 Monate. Ansonsten schloss er sich den Aussagen von Huber sowie dem Anwalt des als Nebenklägerin aufgetretenen Opfers an.

Die Geschädigte habe tief geschlafen, war widerstandsunfähig und habe so nicht frei über ihr Sexualverhalten entscheiden können, erklärte Huber. Daher handele es sich bei der "beischlafähnlichen Handlung" auch um einen besonders schweren Fall des sexuellen Missbrauchs. "Aber er war geständig und scheint mir reuig zu sein", führte die Staatsanwältin aus. "Er war zum Tatzeitpunkt zudem deutlich alkoholisiert. Das macht es zwar nicht besser, aber man muss die Umstände berücksichtigen." Aus diesen Gründen könne von einem minderschweren Fall ausgegangen werden.


Gemeinnützige Arbeit

Das sah auch der Vertreter der Nebenklage so. Bei der Strafe solle sich in einem Bereich bewegt werden, in dem noch eine Bewährung möglich ist. Das sei auch im Interesse seiner Mandantin: "Ihr geht es vor allem darum, nicht als Lügnerin dazustehen. Das ist heute passiert." Sie habe sehr darunter gelitten, dass der 28-Jährige die Tat bis zur Verhandlung stets bestritten hatte und "viele Monate lang versuchte, ihr das anzulasten".
Das Gericht hielt letztlich eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, für ausreichend und angemessen. "Ich denke, der Angeklagte ist von der Strafe beeindruckt und wird keine weitere Straftat mehr begehen", sagte Weilmünster.

Innerhalb von sechs Monaten muss der Angeklagte zudem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und an mindestens drei Suchtpräventionsgesprächen teilnehmen. Die zwei Saufgelage pro Monat, die der Kronacher einräumte, sind vielleicht doch etwas viel, fand die Richterin: "Ein Gespräch mit der Suchtberatung ist da sinnvoll. Auch, um sich einmal selbst zu reflektieren."