19-Jähriger muss wegen Mordversuchs in Haft
Autor: Marco Meißner
, Dienstag, 02. Oktober 2012
Die Jugendkammer am Coburger Landgericht fällte am Dienstagmorgen ihr Urteil über einen 19-Jährigen aus dem Landkreis Kronach. Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verhängte das Gericht eine Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.
Der bisher vollkommen unbescholtene junge Mann hatte im Dezember 2011 bei einer Party einen Gleichaltrigen im Bett niedergestochen, der mit seiner ehemaligen Freundin Geschlechtsverkehr hatte. Ein in das Mädchen vernarrter Freund des Angeklagten hatte den 19-Jährigen damals in seiner Verzweiflung um Hilfe gebeten.
"Es war für uns alle ein sehr ungewöhnliches Verfahren, weil wir nicht die üblichen Straftäter vor uns haben", unterstrich vorsitzender Richter Gerhard Amend in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe bis zu dieser Tat ein ordentliches Leben geführt und sei unter idyllischen Voraussetzungen in einem Frankenwalddorf aufgewachsen. Allerdings habe das Verhältnis zwischen seiner ehemaligen Freundin und dem späteren Opfer diese Welt auf den Kopf gestellt. Amend sprach von einem Gefühls-Chaos, das sich aufgebaut habe und in der Nacht des 17. Dezember 2011 zum Ausbruch gekommen sei.
Opfer ist dem Tod nur knapp entgangen
Der Richter unterstrich, dass es viele Punkte gebe, die für den Angeklagten sprächen. Auch kam das Gericht klar zur Ansicht, das noch Jugendstrafrecht angewendet werden sollte. Allerdings gab es einen Faktor, der die hohe Strafe für Amend und seine Kollegen unausweichlich machte: "Das Opfer ist nur knapp am Tod vorbeigegangen - und das war nur glücklichen Umständen zu verdanken." Der Richter machte dem Angeklagten aber Hoffnung, dass er bei guter Führung ein Kandidat für eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Jugendstrafe gefordert hatte. Der Verteidiger hatte eine zweijährige Strafe auf Bewährung beantragt.