Die von der Regierung zugesicherte sogenannte 3+2-Regelung, derzufolge geduldete Flüchtlinge nach einer dreijährigen Ausbildung noch mindestens zwei Jahre im Betrieb arbeiten dürfen, sollte auch ohne Wenn und Aber umgesetzt werden, meint unser Kommentator.

Nach außen hin klingt die Regel toll. Wer einen Migranten als Lehrling einstellt, hat Planungssicherheit: drei Jahre Ausbildung und danach die erlernten Fertigkeiten des Azubis noch weitere zwei Jahre nutzen können. Unbürokratisch und für beide Seiten sinnvoll. Der geduldete Flüchtling erhält etwas, was ihm kein Krieg, kein Schleuser, keine Staatsgewalt mehr wegnehmen kann: berufliche Qualifikation. Die Unternehmen, vor allem das Handwerk, bekommen den zuvor oft vergeblich gesuchten Lehrlingsnachwuchs. Alles für einen überschaubaren Zeitraum von fünf Jahren.

Ein falsches Signal

So war es gedacht, und auch der Großteil der Bevölkerung glaubt, dass es so ist. Leider ist diese Regel - vor allem in Bayern - durch viele zusätzliche Vollzugshinweise so eingeschränkt, dass sie kaum zum Tragen kommt. Von wegen zwei weitere Jahre. Der geduldete Migrantenazubi erhält in vielen Fällen während der Ausbildung den Bescheid, dass der Abschiebeschutz zuvor endet. Ohne, dass er sich irgendetwas hätte zuschulden kommen lassen. Ein falsches Signal. Unternehmer werden verunsichert, und wir hemmen das Wichtigste, was wir an Entwicklungshilfe bieten können: Bildung.