Der Bundestag diskutiert über ein neues Sexualstrafrecht. Trotz mancher Verbesserung ist der Gesetzesentwurf lange nicht auf Höhe der Zeit.
W enn eine Frau "Nein" sagt, weint, bittet, in Ruhe gelassen zu werden, und dennoch eine "sexuelle Handlung" an ihr "vorgenommen" wird, reicht das noch nicht für eine Straftat. Es ist kaum zu glauben, dass ein Gesetzesentwurf vorgelegt wird, bei dem in vielen Fällen immer noch ein weiteres "Nötigungsmittel" wie Gewalt oder Bedrohung die Voraussetzung für den Straftatbestand ausmacht.
Als Argument dafür, dass ein "Nein" alleine noch nicht reicht, wird häufig angebracht, dass Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung schwer nachweisbar seien, wenn das Opfer sich nicht körperlich wehrt. Es stimmt, dass Sexualstraftaten auch vorgetäuscht werden. Und viele werden gar nicht erst angezeigt. Die schwierige Aufgabe der Wahrheitsfindung ist aber nicht das Problem der Gesetzgebung, denn diese muss nur entscheiden, was erlaubt ist. Mit der Verfolgung und dem Nachweis der Tat müssen sich im Einzelfall die Strafverfolgungsbehörden auseinander setzen. So wie in jedem anderen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht.
Andere Länder verbieten nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen nicht nur unter bestimmten Bedingungen. Sondern grundsätzlich. Nach der Istanbul-Konvention des Europarats reicht ein "Nein". Deutschland hat das Dokument lange unterzeichnet. Aber nicht ratifiziert. Deutschland hinkt dem internationalen Standard hinterher, Albanien, Österreich und die Türkei sind uns zumindest in der Gesetzgebung voraus. Würde es nicht total verlogen wirken - auch auf andere Länder - wenn wir nach der Empörung wegen der Übergriffe in der Silvesternacht so ein Gesetz durchließen? Dieser Entwurf ist ein Witz. Ein Herrenwitz nach dem Geschmack eines Rainer Brüderle oder Dominique Strauss-Kahn.
Als Argument dafür, dass ein "Nein" alleine noch nicht reicht, wird häufig angebracht, dass Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung schwer nachweisbar seien, wenn das Opfer sich nicht körperlich wehrt. Es stimmt, dass Sexualstraftaten auch vorgetäuscht werden. Und viele werden gar nicht erst angezeigt. Die schwierige Aufgabe der Wahrheitsfindung ist aber nicht das Problem der Gesetzgebung, denn diese muss nur entscheiden, was erlaubt ist. Mit der Verfolgung und dem Nachweis der Tat müssen sich im Einzelfall die Strafverfolgungsbehörden auseinander setzen. So wie in jedem anderen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht.
Andere Länder verbieten nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen nicht nur unter bestimmten Bedingungen. Sondern grundsätzlich. Nach der Istanbul-Konvention des Europarats reicht ein "Nein". Deutschland hat das Dokument lange unterzeichnet. Aber nicht ratifiziert. Deutschland hinkt dem internationalen Standard hinterher, Albanien, Österreich und die Türkei sind uns zumindest in der Gesetzgebung voraus. Würde es nicht total verlogen wirken - auch auf andere Länder - wenn wir nach der Empörung wegen der Übergriffe in der Silvesternacht so ein Gesetz durchließen? Dieser Entwurf ist ein Witz. Ein Herrenwitz nach dem Geschmack eines Rainer Brüderle oder Dominique Strauss-Kahn.