Günter Flegel ist sich sicher: Die Organspende ist ein Akt der Hilfeleistung und ein Organspendeausweis sollte selbstverständlich werden.

Der Gesetzgeber in Deutschland tut sich schwer mit einer Regelung, die Organspende zum Normalfall macht und die Nicht-Spende zur Ausnahme. In Ländern wie Österreich wurde das Prinzip längst umgedreht: Dort ist jeder Mensch grundsätzlich erst einmal Spender. Will er dies aus religiösen oder ethischen Gründen nicht, so muss er diese Ablehnung ausdrücklich artikulieren und begründen.

Für all diese Regelungen gibt es gute Gründe und Argumente. In Deutschland steht die Freiheit des Individuums an erster Stelle und damit auch die Entscheidung, was mit dem eigenen Körper nach dem Tod geschieht. Diese Freiheit würde eine Widerspruchsregelung nach dem Vorbild Österreichs aber nicht außer Kraft setzen. Niemand wird zum Spenden gezwungen, die Organspende als Akt der Hilfeleistung (oder, im christlichen Wortschatz, der Nächstenliebe) ist aber gesellschaftlich und politisch fester verankert als durch die Regelung in Deutschland, die nichts Halbes und nichts Ganzes ist. Wer auf das Schreiben seiner Krankenkasse oder des Gesundheitsministeriums und die Hinweise zum Organspendeausweis nicht reagiert, hört lange Zeit nichts mehr.

Der Organspendeausweis sollte so selbstverständlich werden wie der Erste-Hilfe-Kurs. Die Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, sind in aller Regel ohne Verschulden in Not geraten. Die Ärzte wollen helfen und können nicht. Millionen Bürger könnten helfen und wollen nicht. Gut gemeinte Reden alleine, etwa zum Tag der Organspende (7. Juni), werden diese Diskrepanz nicht auflösen.