Ein erneuter Anlauf zum Verbot der NPD ist ein gefährliches Wagnis. Die Gefahr, die von der NPD ausgeht, ist allerdings größer als das Risiko des Scheiterns, findet Thomas Lange.
Natürlich wäre es ein Desaster, wenn der Verbotsantrag gegen die NPD erneut scheitern würde. Zu hoffen steht aber, dass die Antragsteller, in diesem Fall die Innenminister der Bundesländer, gelernt haben aus der letzten Pleite. Jedenfalls versichern sie nun, dass die Erkenntnisse, auf denen die Klage fußt, nicht von ihren V-Leuten stammen.
Dies genau war der Schwachpunkt der ersten, damals maßgeblich von Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) betriebenen Klage: Das Bundesverfassungsgericht musste davon ausgehen, das zumindest ein Teil des belastenden Materials gegen die NPD, das die Verbindungsleute aus der Szene den Behörden zutrugen, gewissermaßen von denen selbst produziert worden war.
Becksteins Nachfolger Joachim Herrmann schätzt das Risiko eines erneuten Scheiterns nun deutlich geringer ein. Dennoch kann es nicht ausgeschlossen werden, und eine erneute Pleite würde den Neonazis die Möglichkeit verschaffen, sich erst recht zu inszenieren als zu Unrecht verfolgte Märtyrer.
Größer als das Risiko eines Scheiterns ist aber die Gefahr, die von der NPD und ihren gewaltbereiten Schergen ausgeht für die Menschen in diesem Land und die Gesellschaft insgesamt. Deshalb verbietet sich ein Zuwarten in der Hoffnung, dass die NPD weiter an Bedeutung verliert. Das Potenzial der rechtsextremistischen Szene als Nährboden wächst eher als dass es schwindet.
Natürlich ist das Argument berechtigt, dass man zwar eine Partei verbieten kann, nicht aber die Gesinnung der Menschen, die sie tragen. Die verschwinden nicht einfach, sondern werden sich neu orientieren und organisieren.
Unter dem Strich aber bleibt: Das Vorgehen gegen die Strukturen eines verfassungsfeindlichen und menschenverachtenden Parteiapparats ist, als ein Akt der wehrhaften Demokratie, geboten auch als Signal an Extremisten an allen Rändern des politischen Spektrums.
Es entspringt aber schon deshalb der wohl verstandenen staatlichen Verantwortung, weil nicht länger hingenommen werden kann, dass sich die NPD durch ihren Parteistatus speist aus Geldern des Staates, dessen demokratische Verfasstheit sie ablehnt und bekämpft. Mindestens ebenso unerträglich ist die brutale Willkür, mit der sie sich als Herrscher ganzer Landstriche aufspielt.
Um so bedauerlicher ist es, dass Bundesregierung und Bundestag diese Einschätzung nicht teilen wollten. Das aber mindert die Erfolgsaussichten nicht, denn für die ist der Inhalt der Klage maßgeblich und nicht die Zahl der Kläger.
Dies genau war der Schwachpunkt der ersten, damals maßgeblich von Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) betriebenen Klage: Das Bundesverfassungsgericht musste davon ausgehen, das zumindest ein Teil des belastenden Materials gegen die NPD, das die Verbindungsleute aus der Szene den Behörden zutrugen, gewissermaßen von denen selbst produziert worden war.
Becksteins Nachfolger Joachim Herrmann schätzt das Risiko eines erneuten Scheiterns nun deutlich geringer ein. Dennoch kann es nicht ausgeschlossen werden, und eine erneute Pleite würde den Neonazis die Möglichkeit verschaffen, sich erst recht zu inszenieren als zu Unrecht verfolgte Märtyrer.
Größer als das Risiko eines Scheiterns ist aber die Gefahr, die von der NPD und ihren gewaltbereiten Schergen ausgeht für die Menschen in diesem Land und die Gesellschaft insgesamt. Deshalb verbietet sich ein Zuwarten in der Hoffnung, dass die NPD weiter an Bedeutung verliert. Das Potenzial der rechtsextremistischen Szene als Nährboden wächst eher als dass es schwindet.
Natürlich ist das Argument berechtigt, dass man zwar eine Partei verbieten kann, nicht aber die Gesinnung der Menschen, die sie tragen. Die verschwinden nicht einfach, sondern werden sich neu orientieren und organisieren.
Unter dem Strich aber bleibt: Das Vorgehen gegen die Strukturen eines verfassungsfeindlichen und menschenverachtenden Parteiapparats ist, als ein Akt der wehrhaften Demokratie, geboten auch als Signal an Extremisten an allen Rändern des politischen Spektrums.
Es entspringt aber schon deshalb der wohl verstandenen staatlichen Verantwortung, weil nicht länger hingenommen werden kann, dass sich die NPD durch ihren Parteistatus speist aus Geldern des Staates, dessen demokratische Verfasstheit sie ablehnt und bekämpft. Mindestens ebenso unerträglich ist die brutale Willkür, mit der sie sich als Herrscher ganzer Landstriche aufspielt.
Um so bedauerlicher ist es, dass Bundesregierung und Bundestag diese Einschätzung nicht teilen wollten. Das aber mindert die Erfolgsaussichten nicht, denn für die ist der Inhalt der Klage maßgeblich und nicht die Zahl der Kläger.

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