Justizminister Heiko Maas (SPD) will das Strafrecht verschärfen, um Kinderpornografie einzuschränken. Das funktioniert aber nur, wenn die Regelungen eindeutig sind und nicht erneut alle Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt werden.

Um es gleich zu schreiben: Kinderpornografie ist ein abscheuliches Verbrechen. Es muss mit allen rechtlichen Mitteln verfolgt und deren Täter müssen mit aller rechtlicher Härte bestraft werden. Gleichzeitig muss aber auch eindeutig klar sein, was harmlose Fotos spielender Kinder und was Aufnahmen sind, auf denen nackte Kinder in unnatürlichen Körperhaltungen posieren und wozu sie womöglich gezwungen worden sind. Der Gesetzentwurf geht aber noch weiter und will all bloßstellende Fotos unter Strafe stellen, auch die auf denen Erwachsene zu sehen sind.

Zweifelhaft bleibt allerdings wie Strafverfolger Verkauf oder Austausch dieser Fotos verhindern wollen. Denn Anbieter und Interessenten werden sich nicht offen in den Weiten des Internets bewegen, sondern die IP-Adressen ihrer Computer ändern und schlichtweg alles tun, um anonym zu bleiben.

Wie nicht anders zu erwarten war, werden auch jetzt wieder Forderungen laut, Verbindungsdaten länger zu speichern, um sie bei Verdacht auswerten zu können. Ganz unabhängig davon, dass der Europäische Gerichtshof erst vor wenigen Tagen den Datenschutz jedes einzelnen Bürgers als sehr hohes Gut eingestuft hat und die anlasslose massenhafte Vorratsdatenspeicherung auch rückwirkend gekippt hat, ist das Datensammeln kein Allheilmittel. Ebenso wenig übrigens wie die vor wenigen Jahren noch diskutierte Absicht, Internetseiten zu sperren. Es braucht vor allem genügend geschulte Fahnder und eindeutige Regelungen, die keine Freiheiten einschränken, aber alle schützen.