Die Nachricht schlug in Bayern ein wie eine Bombe. Ab Montag gilt beim Einkaufen und im ÖPNV die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Doch Söders Ankündigung hat Lücken und zwar gravierende, findet inFranken.de-Redakteurin Dunja Neupert.
Wenige Minuten nachdem Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt hatte, dass es ab kommendem Montag (18. Januar 2021) eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV geben soll, wurde diese neue Maßnahme auch schon breit diskutiert. Die Kunde verbreitete sich vor allem über die sozialen Medien rasend schnell. Und so war es wenig verwunderlich, dass die nun heiß begehrten FFP2-Masken ebenso rasend schnell ausverkauft sein würden.
Zwar betonte Söder noch, dass es genügend Masken auf Vorrat gebe, ein Blick in die Geschäfte des täglichen Bedarfs zeigte jedoch ein anderes Bild. Bereits zwei Stunden nach der Verkündung der neuen Regel waren Regale in Drogerien leergefegt. Dort wo zuvor die hochpreisigen Masken schlummerten, erinnerte jetzt nur noch das Preisschild daran, dass hier mal FFP2-Masken käuflich zu erwerben waren.
Maskenpreise schnellen in die Höhe - das ist unfair!
Auch online waren die Masken extrem nachgefragt, sind sie schließlich ab Montag die "Eintrittskarte" zu Bus und Bahn sowie Supermärkten, Discountern und Drogerien. Die Preise schossen nach kürzester Zeit in die Höhe. Klar, das ist nichts Neues. Nachfrage regelt das Angebot. Doch fair ist das nicht!
Dass sich Anbieter jetzt daran bereichern wollen, dass wir für teils lebenswichtige Erledigungen nun noch tiefer in die Tasche greifen müssen, erschließt sich mir nicht. Einige Menschen kratzen sowieso schon den symbolischen letzten Cent zusammen, um sich mit den Dingen des täglichen Bedarfs eindecken zu können. Andere drehen seit der Corona-Krise und ihren Auswirkungen jeden Euro zweimal um.
Es ist nicht zu leugnen, dass es einige Menschen in Deutschland sehr hart getroffen hat.
Warum übernimmt der Freistaat die Kosten nicht?
Warum stellt die Bayerische Regierung die FFP2-Masken also nicht kostenlos zur Verfügung? Und zwar nicht nur für alte Menschen oder diejenigen, die einer Risikogruppe angehören, sondern für alle. Dass nun rund zwei Millionen Masken für "Bedürftige" kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen, ist lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Wenn Grundbedürfnisse nicht mehr befriedigt werden können, Menschen nicht mehr eigenständig einkaufen können und nicht mehr mobil sein können, weil ihnen der Zugang zu den teuren Schutzmasken fehlt beziehungsweise sie sie sich schlichtweg nicht leisten können, hat der Sozialstaat versagt!
Ich verstehe offen gestanden diese ganze Diskussion - egal auf welcher Ebene - überhaupt nicht. Es gibt eine gesetzliche Krankenversicherung und ein Prinzip der fünf Säulen unseres sozialen Netzwerkes unseres Sozialstaates, wodurch die gesetzliche Träger der Sozialversicherungen bundesweit für alle Kosten aufkommen muss, die medizinisch notwendig sind. Es steht ja wohl völlig außer Frage, dass jede Maßnahme, die von der Politik und vom Bundesministerium für Gesundheit mit Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz und die Meldepflicht von Krankheiten als absolut notwendig deklariert wird (und das ist ja unstreitig aufgrund der ergriffenen Lockdown-Maßnahmen so), auch automatisch in direkter Folge dazu führt, dass die gesetzliche Krankenversicherung für die Kosten dieser vorgeschriebenen Masken vollumfänglich aufkommen muss. Nichts anderes steht in unseren Sozialgesetzbüchern (SGB V).
Ich verstehe auch nicht, warum dieser Punkt bisher noch gar nicht politisch thematisiert wurde, denn es ist ja vergleichsweise ein schlechtes oder ungerechtes Almosen, den Bedürftigen (pseudo)großherzig 5-10 Masken zu schenken. Nein! Das Gesetz sieht doch etwas ganz anderes vor (SGB V), konkret die Übernahme aller notwendigen (!!!) Kosten für die medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland (egal ob und wo krankenversichert!) auf der Basis des sogenannten Sicherstellungsauftrages nach SGB V.
Also steht doch jedem Bundesbürger eine gesetzlich verbriefte Versorgung mit vom Staat vorgeschriebenen Schutzmasken sowieso kostenfrei zu! Warum wird das nicht freiwillig vom Staat auch so anerkannt, wie er es selbst in die Sozialgesetze geschrieben hat?
Die Bundesregierung muss sich nicht wundern, wenn die Bevölkerung verärgert ist, denn es findet ja eindeutig keine Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz statt und es werden vorhandene Sozialgesetze einfach gar nicht vollständig umgesetzt.
Hier gibt es eindeutig Nachbesserungsbedarfe!!!
Wie im ersten Kommentar erwähnt haben 4 Apotheken uns die Masken verweigert. Nun erhielt meine Frau (61) ein Schreiben am 27.1.2021 von der Bundesregierung Zitat "Drei Masken konnten Sie kostenlos bis zum 6. Januar 2021 in Ihrer Apotheke gegen Vorlage Ihres Personalausweises abholen." Zitat Ende. Warum haben die Apotheke uns dann die Aushändigung der Masken verweigert? Mit dem Schreiben erhielt sie 2 Berechtigungsscheine für ingesamt 15 Masken mit 2 Euro Eigenbeteiligung je Abholung. 1. Abholung vom 1.1. - 28.2.2021 und 2. Abholung vom 16.2. - 15.4.2021. Ich selbst bin 72 Jahre alt, selbe Krankenkasse, habe keine Berechtigungsscheine erhalten.
Abgesehen von der Tragezeit sind vor Benutzung von FFP2 Masken ärtzliche Voruntersuchungen nach G26 vorgeschrieben. Quelle DGUV
3.2.1Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Die meisten Atemschutzgeräte machen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ihres Trägers gemäß „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) und Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) erforderlich . Die Benutzung von Atemschutzgeräten bedeutet im Allgemeinen eine zusätzliche Belastung für den Träger, so dass seine Eignung durch einen Arbeitsmediziner oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bestätigt wird . Bei der erforderlichen Erstuntersuchung und folgenden Nachuntersuchungen wird zur Beurteilung der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ herangezogen . Bei der Vorsorgeuntersuchung hat der Arzt die Arbeitsplatzverhältnisse, wie Arbeitsschwere, Klima, und Tragedauer des zu verwendenden Atemschutzgerätes zu berücksichtigen .Die hierfür erforderlichen Informationen sind dem Arzt vor Beginn der Vorsorgeuntersuchung zur Verfügung zu stellen .
Weiterhin
3.1.5.3Ergonomie und individuelle Anpassung
Personen mit Bärten oder Koteletten im Bereich der Dichtlinien von Voll- und Halbmasken und filtrierenden Atemanschlüssen sind für das Tragen dieser Atemanschlüsse ungeeignet. Ebenso sind auch Personen für das Tragen dieser Atemanschlüsse ungeeignet, die beispielsweise aufgrund ihrer Kopfform oder von tiefen Narben keinen ausreichenden Maskendichtsitz erreichen.
Auch die BGHW meldet
Das Tragen von Bart schließt im die Nutzung von Atemschutz als PSA aus.
Hierzu siehe DGUV Regel 112-190: "Personen mit Bärten oder Koteletten im Bereich der Dichtlinien von Voll- und Halbmasken und filtrierenden Atemanschlüssen sind für das Tragen dieser Atemanschlüsse ungeeignet."
Viele Hersteller (z.B. 3M) weisen im Rahmen der Gebrauchsanweisung darauf hin, dass Gesichtshaare im Bereich des Dichtrandes einen Dichtsitz verhindert
Was immer wieder vergessen wird FFP2/3 Masken sind ursprünglich für das Baugewerk gedacht gemacht und nicht zur Virus Bekämpfung. Aber jetzt wird alles zurecht gerückt.
Lt BG . Arbeitsanweisung von 2011 darf eine FFP2/3 nicht länger als 75min bis 120min getragen werden . Und sie ist nur zum einmaligen Gebrauch gedacht. !
Bei falschen Gebrauch kann die Maske mehr Schaden anrichten als gutes tun.
Selbst bei richtiger Anwendung wird diese Anordnung nichts ändern. Wieder eine blödsinnige Anweisung dieser unfähigen Regierung .
Meiner Meinung nach war die FFP2 Maskenpflicht ein törichter Schnellschuss.
Die "günstigen" Einweg Masken waren schnell vergriffen. Auf die schnelle waren meist nur teurere
Masken zu bekommen.Für viele sind auch die Masken für ca. 2€ zu teuer.Es soll ja jetzt einige kostenlos geben,ab wann?,wieviele?Welch Bürokratismus.
Viele werden jetzt die Einwegmasken wochenlag tragen, trocknen ,oder sonstwie möglichst lange verwenden.Die Schutzwirkung geht dann gegen 0.
Es werden online sicher auch Fake FFP2 Masken gekauft, ich habe gestern viele Fake Angebote gesehen.Wer prüft jetzt , ob die Maske eine echte FFP2 Maske ist. Sind KN 95 mit CE Zeichen zulässig.Auf der Arbeit , wo Leute den ganzen Tag zusammen sind reicht natürlich weiterhin die Alltagsmaske, ist ja logisch.Was ist beim Arzt , Physiotherapeuten usw.?
Bei Bartträgern wirkt die Maske nicht richtig.
Nicht falsch verstehen, ich bin selbst erkrankt gewesen und finde die aktuellen Maßnahmen tw. immer noch nicht konsequent genug.Gratis FFP2 wären eine Möglichkeit gewesen.Aber so nicht.