Ein paar Blühstreifen reichen nicht
Autor: Matthias Litzlfelder
Bamberg, Freitag, 25. Januar 2019
Die Ziele des Volksbegehrens "Rettet die Bienen!" sollten eigentlich gesellschaftlicher Konsens sein, meint unser Kommentator.
Ökolandbau bringt beim Umwelt- und Ressourcenschutz deutliche Vorteile. Dazu müssen keine Studien bemüht werden, wie etwa die der Universität Kassel, die vor kurzem veröffentlicht wurde. Die Frage, die sich Bayerns Bürger stellen müssen, ist eine andere. Soll der Staat und damit die bayerische Staatsregierung in Sachen Artenschutz aktiver werden und sind die Forderungen des aktuellen Volksbegehrens vernünftig und ausgewogen?
Wer die Änderungswünsche der Initiatoren im Bayerischen Naturschutzgesetz genau liest, merkt schnell, dass es dem Volksbegehren um Dinge geht, die eigentlich gesellschaftlicher Konsens sind oder zumindest sein sollten. Sie werden vielfach auch schon eingehalten. Es gibt eine Reihe von Bauern, die Wiesenstreifen am Feldrand nicht einfach umackern. Es gibt eine Reihe von Bauern, die bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen zu Bächen und Seen ausreichend Abstand lassen. Oder es gibt Veranstalter, die auf effekthascherische Himmelsstrahler verzichten, weil die schädlichen Auswirkungen auf die Insektenfauna längst bekannt sind.
"Freiwilligkeit funktioniert nicht"
Aber es gibt viele, zu viele, die das alles nicht machen. Der Freiwillige und Vernünftige, der, anders als der Rest, einen unschätzbaren Dienst für die Gesellschaft erbringt, darf sich nicht länger als der Dumme fühlen. Freiwilligkeit funktioniert in diesem Fall nicht. Wirksamer Artenschutz gehört ins Gesetz. Nur dann wird es ihn geben.
Für Bayerns Landwirte wird sich wenig ändern. Dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich (in diesem Fall ein wenig) dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, ist bekannt. Das Volksbegehren ist sinnvoll und sollte unterstützt werden.