Ein Unternehmer hat gegen erfolgreich gegen den Suchmaschinenkonzern geklagt. Google muss seine Suchfunktion anpassen - wenn es dazu aufgefordert wird.

Was praktisch und hilfreich sein kann, darf Persönlichkeitsrechte nicht verletzen. Deshalb, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil, muss Google die automatischen Suchvorschläge entfernen. Aber - und das ist ein ziemlich großes Aber - Google muss erst dann eingreifen, wenn es auf eine "rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts" hingewiesen wird, wie es im Urteil heißt. Die Software, die die Suchvorschläge auf den Schirm des Nutzers zaubert, ist also per se nicht verwerflich und Google kann auch nicht für jede Beeinträchtigung verantwortlich gemacht werden, meinen die Richter.

In der Praxis bedeutet das für Google jede Menge Arbeit und die entsprechende Eingriffe in den Suchalgorithmus, der Vorschläge auf Grundlage dessen macht, was Nutzer am meisten eintippen. Die wiederum können den Internetgiganten jetzt rechtlich zwingen, die entsprechenden Vorschläge zu löschen.

Mit ihrem Urteil machen die Richter deutlich, dass für sie Persönlichkeitsrechte einen höheren Stellenwert haben als technische Helferchen. Aber sie überlassen es dem Nutzer, seine Rechte einzuklagen. Google wiederum wird sich kaum auf endlose Klagen einlassen und im Zweifel die Funktion, die schon jetzt deaktiviert werden kann, komplett abschalten.