Wie das Landratsamt weiter mitteilt, ist dem Jäger das An- und Einschießen in seinem Revier gesetzlich erlaubt, nicht allerdings das Schießen zum Vergnügen. Anschießen meint dabei die Abgabe von Probeschüssen, zum Beispiel nach Reinigung oder Reparatur der Schusswaffe. Beim Einschießen wird mehrmals geschossen, um zu überprüfen, ob das Visier richtig eingestellt ist. In beiden Fällen sind etwa drei bis fünf Schüsse erlaubt; beim Übungsschießen sind es in der Regel deutlich mehr.
Der zuständige Revierjäger Golo Grün sieht keine Sicherheitsprobleme. Da von einem Hochsitz aus geschossen werde, also mit einem steilen Winkel, landen seiner Ansicht nach selbst bei der hintersten Scheibe (250 Meter entfernt) die Schüsse noch im Boden. Mit der aufgeschütteten Erde sei nun auch der "schlimmste Fall" abgedeckt, dass jemand völlig daneben schießt.
Fläche nicht zur Erholung gedacht
In der Regel schieße man ohnehin nur auf die erste Scheibe (100 Meter entfernt), so Grün. In den seltenen Fällen, in denen doch das hinterste Ziel anvisiert werde, stehe in dessen Umgebung eine Person, die per Funk oder Handy Bescheid gebe, ob sich dort jemand aufhalte. "Wir würden nie schießen, wenn da jemand in der Nähe wäre", beteuert Grün. Bisher gab es seines Wissens nach noch nie Probleme oder Beschwerden. Schon seine beiden Vorgänger hätten dort an- und eingeschossen. Er selbst ist seit zweieinhalb Jahren für dieses Revier zuständig.
"Der Platz ist auch ausgesucht worden, weil dort alles als landwirtschaftliche Fläche ausgezeichnet ist. Sie ist nicht zur Erholung gedacht", erklärt Grün mit Blick auf mögliche Spaziergänger. In der Zeit, in der dort Früchte wachsen, sei das Betreten sogar gesetzlich verboten. Seine Schlussfolgerung: "Wir schränken hier also niemandem in seinem Recht ein." Hinweisschilder brauche es keine, denn eigentlich wolle man ja wenig Aufsehen erregen.
Es führt kein Weg direkt hinter den Schießscheiben vorbei
Für den Abtswinder Bürgermeister Jürgen Schulz ist die Angelegenheit mit der Einschätzung von Landratsamt und Polizei geklärt. "Man muss dem Jäger auch zugestehen, dass er seine Waffe einschießt, damit das Wild nicht leidet." Da an diesem Feld kein Weg direkt vorbeiführe, seien in dieser Gegend ohnehin relativ wenige Menschen unterwegs. Allerdings könne man auch niemandem verbieten, durch die Flur zu laufen. Dass auf dem Feld im Eigentum der Gemeinde Schießscheiben stehen, sei ihm aber selbst neu gewesen.