Wildvogel-Geflügelpest nun auch im Landkreis Kitzingen bestätigt
Autor: Bearbeitet von Franziska Schmitt
Kitzingen, Montag, 29. März 2021
Wie bereits in mehreren Landkreisen Bayerns ist die Geflügelpest nun auch in der Wildvogelpopulation des Landkreises Kitzingen nachweislich angekommen. Vergangenen Donnerstag wurde der erste Fall bei einer Nilgans bestätigt. Das Veterinäramt ruft daher dringend auf, die bereits seit Anfang März angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis ernst zu nehmen.
Wie bereits in mehreren Landkreisen Bayerns ist die Geflügelpest nun auch in der Wildvogelpopulation des Landkreises Kitzingen nachweislich angekommen. Vergangenen Donnerstag wurde der erste Fall bei einer Nilgans bestätigt. Das Veterinäramt ruft daher dringend auf, die bereits seit Anfang März angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis ernst zu nehmen.
Es gelten weiterhin die Schutzmaßnahmen vom 16. März, unter anderem ist alles Geflügel so unterzubringen, dass jeglicher Kontakt zu Wildvogeln unterbunden ist, also in geschlossenen Ställen bzw. Ausläufen mit wasserdichten Dächern und Seitenbegrenzungen, die ein Eindringen von Wildvögeln sicher verhindern. Keinesfalls darf dem Hausgeflügel Oberflächenwasser zum Tränken oder als Badewasser zur Verfügung gestellt werden, da dieses über eine unweigerlich vorhandene Kontamination zum Beispiel durch Kot von Wildvögeln ein sehr hohes Infektionsrisiko berge, wie das Kitzinger Landratsamt mitteilt.
1#googleAds#100x100Übergreifen auf Hausgeflügel unbedingt verhindern
Noch greifen mit der Aufstallungspflicht vergleichsweise milde Restriktionen. Um so wichtiger sei es jedoch, ein Übergreifen auf Hausgeflügelbestande wirksam zu verhindern. Sollte in einem Hausgeflügelbestand die hochpathogene Virusvariante H5N8 nachgewiesen werden, drohen wesentlich einschneidendere Maßnahmen durch die Einrichtung von Sperr- und Beobachtungsgebieten. Dabei entstehen teilweise nicht unerhebliche wirtschaftliche Einbußen auch für Kleinbetriebe, wie bereits in den im westlichen Landkreis durch den Ausbruch im Landkreis Würzburg betroffenen Gemeinden. Beispielweise ist jegliche Abgabe von Eiern oder Geflügelfleisch aus den in Restriktionszonen liegenden Betrieben zum Beispiel auch Direktvermarktern untersagt.
Im Bestand eines deutschlandweit tätigen Geflügelhändlers wurde am 22. März der Ausbruch der HPAI amtlich festgestellt, so dass alle Tierhalter, die Geflügel von diesem Händler bezogen haben als Kontaktbetriebe betrachtet werden müssen, wie es in der Mitteilung weiter heißt.