Weinstube mit viel Platz für Feierlichkeit?
Autor: Guido Chuleck
Prichsenstadt, Montag, 09. Mai 2022
Die Inhaber eines Weingutes in Prichsenstadt wollen gern ihren Weinverkaufsraum, in der Nähe der TSV-Halle gelegen, in eine Weinstube mit 40 Sitzplätzen und einer Bestuhlung der Hofflächen ausweiten. Daher wandte sich das Inhaber-Ehepaar mit einer Bauvoranfrage über eine Nutzungsänderung an den Stadtrat Prichsenstadt. Auf der Hoffläche, so die Überlegung, wäre Platz für 300 Sitzplätze, angedacht sind 25 bis 40 Festivitäten pro Jahr "mit Veranstaltungen kultureller Art wie Hofschoppenfeste, Musik-, Theater- Film- und Foodveranstaltungen", so Bürgermeister René Schlehr im Sachvortrag. Unter der Woche könnte von 17 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 23 Uhr gefeiert werden.
Die Inhaber eines Weingutes in Prichsenstadt wollen gern ihren Weinverkaufsraum, in der Nähe der TSV-Halle gelegen, in eine Weinstube mit 40 Sitzplätzen und einer Bestuhlung der Hofflächen ausweiten. Daher wandte sich das Inhaber-Ehepaar mit einer Bauvoranfrage über eine Nutzungsänderung an den Stadtrat Prichsenstadt. Auf der Hoffläche, so die Überlegung, wäre Platz für 300 Sitzplätze, angedacht sind 25 bis 40 Festivitäten pro Jahr "mit Veranstaltungen kultureller Art wie Hofschoppenfeste, Musik-, Theater- Film- und Foodveranstaltungen", so Bürgermeister René Schlehr im Sachvortrag. Unter der Woche könnte von 17 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 23 Uhr gefeiert werden.
Rein grundsätzlich, so der Bürgermeister weiter, befinde sich der Weinverkaufsraum im Außenbereich, laut Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet, und er sei als solcher auch privilegiert. Das allerdings gelte ausschließlich für die Herstellung von Wein, eine gastronomische Tätigkeit "war dabei nicht enthalten". Ob es sich auch mit diesem Angebot noch um eine Privilegierung des Verkaufsraumes handeln würde, müsse das Amt für Landwirtschaft und Forsten feststellen. Deshalb könne der Rat auch nur sein Einvernehmen erteilen oder ablehnen. Letztlich stellte der Rat mit 17:0 sein Einvernehmen in Aussicht, doch so ganz ohne Diskussion ging die Sache natürlich nicht über die Bühne.
Zufahrt nur zum Teil asphaltiert
Zu klären war zum einen die Zufahrt zum Grundstück, die als landwirtschaftlicher Weg angelegt und nur zum Teil asphaltiert ist. Bei größeren Veranstaltungen muss der Rettungsweg und die Parkfläche mit der Stadt abgesprochen werden.
Letztere sorgte für eine größere Debatte, denn es müssen laut Baurecht die Parkflächen entweder auf dem Grundstück nachgewiesen oder bei der Stadt abgelöst werden. Ein Umstand, auf den der Bürgermeister nahezu gebetsmühlenhaft zu sprechen kam. Als Lösung bieten die Inhaber des Weinverkaufsraumes ihr Wohnmobilparkplätze sowie ein Nutzungsrecht mit dem TSV an, dass die dortigen Parkplätze mitgenutzt werden könnten. Das aber, so ergab die Debatte, müsse mit einer Grunddienstbarkeit geregelt werden, "aus einer privatrechtlichen Vereinbarung kann jede Seite zu jedem Zeitpunkt wieder aussteigen". Und: auch der Gastronom in der TSV-Halle sei auf Gäste und entsprechend Parkplätze angewiesen, auch zu den Zeitpunkten, wenn im Weingut nebenan gefeiert werden soll. Der Spielbetrieb der Fußballer, wandte TSV-Vorsitzende und dritte Bürgermeisterin Alexandra Martin ein, sei "nicht mehr derselbe wie vor Corona", wobei sie das Vorhalten von Parkplätzen nicht allein entscheiden könne. "Das müssten wir in unserem Gremium besprechen", sagte sie, außerdem sei das auch nur eine Idee gewesen.
Verwaltung besteht auf Lärmschutzgutachten
Zum anderen stand ein Lärmschutzgutachten im Raum, auf das die Verwaltung bestand. Nicht als Bremsklotz, aber "direkt angrenzend ist ein Wohngebiet, und die Anwohner könnten durch den Lärm belästigt werden". Schlehr wies unter anderem darauf hin, dass im Baugebiet Zum Gehäg in Stadelschwarzach den Bauherren Lärmschutzfenster in den Bebauungsplan geschrieben wurden. Ein solches Gutachten müsste von den Antragstellern bezahlt werden.
Am Rand der Sitzung erwähnte die Antragstellerin, dass sie nun gemeinsam mit ihrem Ehemann und dem Architekten das weitere Vorgehen besprechen wolle. Mit in die Überlegungen fließe auch das geforderte Lärmschutzgutachten ein, und das könne durchaus einige tausend Euro kosten. "Deshalb haben wir wohlweislich auch nur eine Bauvoranfrage an den Rat gestellt, damit wir wissen, woran wir sind", sagte sie.