Druckartikel: Was beim Feuerwerk in der Kitzinger Altstadt zu beachten ist

Was beim Feuerwerk in der Kitzinger Altstadt zu beachten ist


Autor: Bearbeitet von Katrin Amling

Kitzingen, Freitag, 20. Dezember 2019

Die Stadt Kitzingen gibt bekannt, dass Feuerwerkskörper ab Samstag, 28. Dezember, ausschließlich an Volljährige verkauft werden dürfen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.


Die Stadt Kitzingen gibt bekannt, dass Feuerwerkskörper ab Samstag, 28. Dezember, ausschließlich an Volljährige verkauft werden dürfen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.

Entstehen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern Brände oder kommen Personen zu Schaden, so kann der Verursacher wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich. Verstöße können laut Pressemitteilung mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Aufgrund der Nähe zu Kirchen und historischen Gebäuden ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im historischen Innenstadtbereich mit Marktplatz verboten, heißt es in der Mitteilung der Stadt.