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Messer-Attacke im Schlosspark Wiesentheid: Lange Haftstrafen für Mordversuch


Autor: Redaktion

Würzburg, Donnerstag, 26. Januar 2017

Ein Mann sticht seine Ex-Freundin nieder, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Seither sitzt sie im Rollstuhl. Das Gericht hat nun sein Urteil gesprochen.
Das Landgericht Würzburg verurteilte den 20-jährigen Haupttäter am Donnerstag für die Tat im Schlosspark des unterfränkischen Wiesentheid im Januar 2016 zu elf Jahren Gefängnis. Foto: News5/Herse


Urteil für den Mordversuch in Wiesentheid bei Kitzingen: Elf Jahre muss ein 20-Jähriger wegen versuchten Mordes ins Jugendgefängnis. Sein 19-jähriger Mitangeklagter wurde zu siebeneinhalb Jahren verurteilt. Davon muss der Mann aber nur 21 Monate absitzen; danach soll er in einer Entziehungsanstalt seine Cannabisabhängigkeit bekämpfen.

Außerdem verurteilte das Gericht die beiden Arbeitslosen, die keine Berufsausbildung haben, ihrem Opfer 300. 000 Euro Schmerzensgeld sowie monatlich eine Schmerzensgeldrente von 300 Euro zu zahlen.

Die Angeklagten hatten am 4. Januar 2016 die Ex-Freundin des 20-Jährigen in den Schlosspark von Wiesentheid (Lkr. Kitzingen) gelockt. Hier stach der Ältere drei Mal auf die Frau ein. Der erste Stich traf sie von vorne in den Hals, der zweite traf ihre linke Schläfe und war so wuchtig, dass der Täter Mühe hatte, das Messer herauszuziehen. Als die Frau blutend vor ihm kauerte, ging der 20-Jährige um sie herum - und stach ihr auch noch in den Nacken. Sein Motiv: Die 22-Jährige hatte ihn verlassen, nachdem er sie massiv belogen hatte - und sie nichts mehr von ihm wissen wollte.


Die junge Frau lag bis zum nächsten Morgen im Schnee

Mit lebensgefährlichen Verletzungen lag die 22-Jährige bis zum nächsten Morgen im Schnee. Als sie gefunden wurde, war sie mehr tot als lebendig. Noch heute ist sie in stationärer Behandlung. Die 22-Jährige ist querschnittsgelähmt.

Als der 20-Jährige erfuhr, dass seine Ex-Freundin überlebt hatte, tat er etwas Unfassbares: Er bat einen Freund, zu ihrem Krankenbett zu fahren und "die Sache zu Ende zu bringen". Der Freund weigerte sich.

Der mitangeklagte 19-Jährige hatte weniger Skrupel. Zwar hat er nicht an dem eigentlichen Mordversuch mitgewirkt. Aber er wusste, dass sein Freund die Frau umbringen wollte und war, so das Gericht, "neugierig", ob er seinen Plan in die Tat umsetzt.

Als der 20-Jährige zustach, stand der Jüngere laut Urteil daneben, schaute zu, rauchte und nickte aufmunternd, statt einzugreifen. Das blutige Messer nahm er mit. "Womöglich als Souvenir", hieß es in der Urteilsbegründung.

Ohne die Mitwirkung des 19-Jährigen wäre das Verbrechen nicht möglich gewesen", betonte der Vorsitzende Richter Michael Schaller, "er war nicht Unterstützer, sondern Mittäter". Der Angeklagte schüttelte missbilligend den Kopf. Das Gericht hat beide Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt. Hier beträgt die Höchststrafe in der Regel zehn Jahre. Dass der 20-Jährige zu elf Jahren verurteilt wurde, liegt daran, dass das Gericht die "besondere Schwere der Schuld" bejaht hat. "Zwei junge Männer, die bis dahin nicht wirklich etwas Nennenswertes auf die Beine gestellt haben", hätten sich "zu Herren über Leben und Tod" aufgeschwungen. Der Mordversuch sei eine "monströse Tat" gewesen, sagte Schaller.

Wie der psychiatrische Gutachter ist auch das Gericht überzeugt, dass beide Männer "Reiferückstände" haben. Bei dem Älteren bestehe eine "Gewaltproblematik", er habe eine "problematische Persönlichkeitsstruktur" und solle im Jugendgefängnis eine Sozialtherapie machen, sagte Schaller in der Urteilsbegründung.
Die Strafe sei auch nicht zu mildern, weil das Opfer überlebt habe. Es sei "lediglich vom Zufall abhängig" gewesen, "ob ihr Körper in dieser kalten Winternacht weiterhin funktioniert". Dieser Ansicht hatten zuvor alle Prozessbeteiligten, sogar die Verteidiger, zugestimmt. Gisela Schmidt