Druckartikel: Unfallflucht kostet Geld und bringt ein Fahrverbot

Unfallflucht kostet Geld und bringt ein Fahrverbot


Autor: Siegfried Sebelka

Kitzingen, Mittwoch, 22. April 2020

Nach einem Unfall weiterzufahren, ist kein Kavaliersdelikt. Das musste ein uneinsichtiger Autofahrer vor Gericht lernen.
Symbolfigur der Jusitia.


Auch wenn er bis zuletzt dabei blieb, nichts gemerkt zu haben: Das  Amtsgericht hat einen 77-Jährigen wegen Fahrerflucht zu einer Geldstrafe von 2200 Euro und einem Fahrverbot verurteilt. Für das Gericht stand fest: Der Rentner hatte mit seinem Wohnwagengespann auf einem Parkplatz einen Unfall verursacht, ihn zwar bemerkt, war aber dennoch weitergefahren.

Der Unfallhergang ist klar und unbestritten. Der Rentner ist mit einem Wohnwagengespann  auf einen Parkplatz in Volkach gefahren und dort an einem Auto hängengeblieben. Schaden:  3590 Euro. Der 77-Jährige ist ausgestiegen, dann aber doch weitergefahren. Weil er dabei beobachtet wurde, sah er sich jetzt mit dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort konfrontiert.

Fahrer will nichts bemerkt haben

Davon wollte der Fahrer nichts wissen. Er sei zwar mit seinem Auto plus Wohnwagen auf dem Parkplatz gewesen, weil gerade seine Frau gestorben war und er dies einer Bekannten mitteilen wollte. Dass dabei etwas passiert sein soll, schloss er aus: "Ich habe nichts gemerkt." Eine Zeugin allerdings hatte den Unfall mitbekommen, ein "lautes knirschendes Geräusch" gehört. Und sie sah, dass der Fahrer ausgestiegen ist. Aber nur weil er sich überzeugen wollte, dass er mit seinem Gespann um die enge Kurve kommt, sagte der dazu. Den Schaden, den Richterin Patricia Finkenberger als "relativ deutlich" bezeichnete, habe er nicht gesehen.  

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Für die Staatsanwältin war nach der Beweisaufnahme klar: Der Fahrer muss das "eindeutige Unfallgeräusch" gehört haben. Dessen Aussagen wertete sie als "Schutzbehauptungen". Auch wenn sie die schwierige Situation des Mannes nach dem Tod seiner Frau berücksichtige, hielt sie 40 Tagessätze zu 55 Euro für angemessen. Dazu kam der Entzug der Fahrerlaubnis für neun Monate.

Ob sein Mandant den Unfall bemerkt hatte oder nicht, sei auch nach den sich teilweise widersprechenden Zeugenaussagen nicht geklärt, sagte dagegen die Verteidigung. Über 60 Jahre sei  der Angeklagte mit dem Auto unterwegs und nie aufgefallen. Zudem sei er versichert. Es habe also überhaupt keinen Grund gegeben, weiterzufahren und das auch noch auf einem belebten Parkplatz und vor den Augen vieler Zeugen.

"Augenblicksversagen"

Das sah das Gericht anders. "Es gab einen Grund, um auszusteigen", so die Richterin. Dabei hätte der Mann die Spuren des Unfalls sehen müssen und habe bei seiner Weiterfahrt einen möglichen Schaden zumindest billigend in Kauf genommen. Finkenberger kam auf eine Geldstrafe in Höhe von 2200 Euro. Bei dieser Schadenshöhe  mit der "unvermeidlichen  Führerscheinmaßnahme" ging die Richterin von einem "Augenblicksversagen" aus. Damit kam der Mann mit einem sechsmonatigen Fahrverbot davon. Der Vorteil gegenüber dem Entzug der Fahrerlaubnis: Nach Ablauf der Frist gibt es den Führerschein problemlos zurück. Trotz dieses kleinen Zugeständnisses: Der Gang in die nächste Instanz ist eher wahrscheinlich.