Standpunkt: Die Chance auf Schadensbegrenzung
Autor: Von JULIA VOLKAMER
Markt Einersheim, Montag, 01. März 2021
Nicht zu fassen, dass die Gastronomie ihrem Geschäft trotz einwandfreier Hygienekonzepte noch nicht wieder nachgehen darf. Ich könnte es beim besten Willen nicht verstehen, wenn Speisegaststätten zu Ostern nicht wieder öffnen dürften. Eine Chance, die Verluste aus 2021 zumindest ein Stück weit einzudämmen, wäre vertan.
Nicht zu fassen, dass die Gastronomie ihrem Geschäft trotz einwandfreier Hygienekonzepte noch nicht wieder nachgehen darf. Ich könnte es beim besten Willen nicht verstehen, wenn Speisegaststätten zu Ostern nicht wieder öffnen dürften. Eine Chance, die Verluste aus 2021 zumindest ein Stück weit einzudämmen, wäre vertan.
Die Friseure, Gärtner und Baumarktbetreiber sind da schon einen Schritt weiter. Wie schön, dass wir bald mit geordneten Haaren und Grünanlagen in den Frühling starten können. Dafür haben die Gastronomen das Nachsehen. Das darf nicht sein.
Michael Seufert macht sich trotzdem keine großen Hoffnungen, dass am Mittwoch beim Treffen der Ministerpräsidenten eine Entscheidung in diese Richtung fällt. „Die Politik will nicht riskieren, dass alle in die Wirtshäuser stürmen“, ist der stellvertretende Kitzinger Kreisvorsitzende im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Bayern sicher. Dabei kann es doch ein Wirt mindestens genauso einfach steuern, wie viele Gäste in seiner Stube sitzen, wie ein Mitarbeiter im Baumarkt, wie viele Kunden sich am Blumenregal tummeln. Entsprechende Konzepte liegen seit der letzten Frühjahr-/Sommersaison in den Schubladen. Jetzt ist die Zeit, dass auch die Gastronomen sie wieder herausholen dürfen.
Bleibt noch, an die Selbstverantwortung der Besucher zu appellieren. Wer sich vorschriftsmäßig verhält, trägt dazu bei, dass sein Stammlokal geöffnet bleibt. Dass er nicht nur den Lammbraten, sondern auch Spargelsalat und Zitronensorbet, Hasenpfeffer und Martinsgans im Wirtshaus genießen kann. Auch nächstes Jahr noch. Und Übernächstes. Weil es dauern wird, bis die Verluste aus sechs Monaten Corona-Lockdown zumindest teilweise kompensiert sind.