So kann man zum Wutbürger werden
Autor: Dagmar Ungerer-Brams
Marktbreit, Donnerstag, 15. Januar 2015
Zu: „Mahngebühr oder teure Strafe – Rentner Marktsteft wehrt sich gegen 72-Euro-Forderung für vergessene Rechnung“ (12. 1. 2014)
Dass man hier zum Wutbürger wird, ist nachvollziehbar und verständlich. Schließlich hat der 79-Jährige seine ersten beiden Raten treu und redlich bezahlt. Und Vergesslichkeit sollte in der Art und Weise nicht bestraft werden, zumal es die erste Zahlungserinnerung war. Ein kurzer Erinnerungsanruf von der VG nach guten zwei Wochen hätte auch gereicht. Das wäre nicht nur bürgernah, sondern auch verwaltungsfreundlich gewesen. Verwunderlich ist auch, dass der Rentner erst nach sieben Wochen eine erste Aufforderung vom Gläubiger zur dritten Zahlung erhalten hat.
Auch wenn das bayerische Kostengesetz Anwendung findet, kann man, wie andere Verwaltungen, bürgerfreundliche Kosten festsetzen. Da lobe ich mir die Kitzinger VG sowie die VG Volkach. Leider gibt es keine genauen Vorgaben für
Mahngebühren. Einzige Regel ist, dass diese angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Das heißt, sie müssen dem tatsächlichen Aufwand des Gläubigers entsprechen. Laut Rechtsprechung werden 2,50 Euro bis 10 Euro für zulässig anerkannt. Zu den Mahngebühren gehören nicht die Kosten für Verwaltung, Personal und Technik. Mahngebühren werden allgemein mit 2,50 Euro empfohlen für die erste Mahnung, die zweite 5,00 Euro und die dritte Mahnung 7,50 Euro. Das ist eine Pauschale für Porto und Material, also nachvollziehbare Ausgaben. Auch wenn für Kommunen andere Maßstäbe gelten, so sollte man es in dergestalt handhaben, die Kosten für die Bürger vernünftig und maßvoll zu gestalten.
Andrea Reitz, 97340 Marktbreit