Marktbreiter Bebauungsplan "Mühlsteige" wird angepasst
Autor: Gerhard Krämer
Marktbreit, Dienstag, 10. August 2021
Die Stadt Marktbreit lässt den Bebauungsplan "Mühlsteige" überarbeiten und digital zeichnen. Damit wolle man den Bebauungsplan zeitgemäß gestalten, erklärte Bürgermeister Harald Kopp. Die von Holger Kess vom Planungsbüro Holl-Wieden vorgestellten Planänderungen billigte der Stadtrat einstimmig.
Die Stadt Marktbreit lässt den Bebauungsplan "Mühlsteige" überarbeiten und digital zeichnen. Damit wolle man den Bebauungsplan zeitgemäß gestalten, erklärte Bürgermeister Harald Kopp. Die von Holger Kess vom Planungsbüro Holl-Wieden vorgestellten Planänderungen billigte der Stadtrat einstimmig.
Der Bebauungsplan stammt ursprünglich aus dem Jahr 1979, die Ende 2018 auf den Weg gebrachte vierte Änderung trat heuer im März in Kraft. Jetzt beschäftigte sich der Stadtrat mit dem Vorentwurf der fünften Änderung, um die alten Festsetzungen an die neuen städtebaulichen Gestaltungen anzupassen.
Holger Kess erklärte, dass das rund 30 Hektar große Wohngebiet größtenteils bebaut sei. Es gebe einige wenige freie Grundstücke. Auf manchen bebauten Grundstücken bestehe die Möglichkeit einer Nachverdichtung.
Im Laufe der Zeit hat es, wie Bürgermeister Harald Kopp und Mitglieder des Stadtrats sagten, immer wieder Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans gegeben. Deshalb soll sich laut Kess nun die Realität im Bebauungsplan abbilden. Auch soll mehr Spielraum für die Zukunft erreicht werden. So seien auch die Baugrenzen großzügiger dargestellt, erklärte Kess den Plan.
Änderung bei der Gebäudehöhe
Die große Grünfläche bleibe nun Grünfläche. Der untere Bereich sei eventuell einmal für den Kindergarten gedacht gewesen, werde dafür aber nun nicht mehr benötigt. Eine wichtige Änderung ergebe sich bei den Gebäudehöhen. Festgesetzt sei nun die Wandhöhe. Beibehalten werde die Grundflächenzahl von 0,4, die Geschossflächenzahl betrage 0,8.
Garagen oder kleinere Nebengebäude könnten – wie schon genehmigt – aus der Baugrenze hinausragen. Modifizierungen habe es auch bei den Dachformen gegeben, Festsetzungen zum Kniestock oder Dachgauben seien weggefallen. Dafür gebe es nun welche, die Stein-, Schotter- oder Kiesflächen untersagen. Der nicht bebaubare Raum solle begrünt werden, wobei Stellplätze davon nicht betroffen seien, wie Kess auf Nachfrage von Stadtrat Harald Damm erklärte.
Stadtrat Herbert Biebelriether hatte Fragen zu möglichen Ausgleichsflächen und zu den Dachgauben. Kess konnte beruhigen, er sei sich sicher, dass aufgrund der Bebauungsplanänderung keine Ausgleichsflächen geschaffen werden müssten. Bei der Dachgestaltung solle eine gewisse Freiheit und Spielraum ermöglicht werden, wobei die Grund- und die Geschossflächenzahl eingehalten werden müssten. Auch mit Fragen nach möglichen Stützmauern beschäftigte sich der Rat.