Tristesse am Marktplatz
Autor: Ralf Dieter
Kitzingen, Donnerstag, 30. Dezember 2021
Keine Außenbewirtung zwischen Heiligabend und Mitte Februar: So sieht es die Kitzinger Satzung vor. Es geht auch anders, wie ein Blick nach Volkach zeigt
Rainer Straßer und Carmen Niebler sind enttäuscht. Sie würden ihre Gäste auch weiterhin gerne am Marktplatz mit Glühwein, Kaffee oder anderen Angeboten verwöhnen. Geht nicht. Die Satzung der Stadt Kitzingen sieht keine Außengastronomie zwischen dem 24. Dezember und Mitte Februar vor.
Interesse bei Gästen
Die gleiche Erfahrung hat Rainer Straßer vom gegenüberliegenden Casa Konrad gemacht. „Wegen der Pandemie war in Kitzingen sowieso schon weniger los als sonst“, erinnert er. In den letzten beiden Wochen vor Heiligabend war das Interesse der Gäste aber greifbar, die Zonen für die Außenbewirtung gut besucht. „Die Leute sind doch für jede Möglichkeit dankbar“, sagt Straßer. „Sie wollen sich doch treffen und austauschen, ohne Angst vor einer Ansteckung.“
Jetzt wirke der Marktplatz wieder wie ausgestorben, bedauert er. Dabei hätte man die Sondernutzung seiner Meinung nach problemlos verlängern können. Der Gastronom hat seinen Treffpunkt am Marktplatz bis zum 4. Januar geschlossen. Den Außenbereich hat er am 24. Dezember abgebaut. So, wie es im Antwortschreiben der Stadt gefordert wurde.
Jörg Engelbrecht verweist auf die Satzung der Stadt Kitzingen. Dort ist klar geregelt, wie lange eine Bewirtung im Außenbereich möglich ist. Normalerweise „nur“ von Anfang April bis Ende September, erklärt der Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Zumindest was öffentliche Flächen, wie auf dem Marktplatz, betrifft. Wer eine geeignete Fläche auf Privatgrund hat, darf seine Gäste ganzjährig bewirten – zu den geltenden Bewirtungszeiten, versteht sich.
Sondernutzung verlängert
Eine Sondernutzungserlaubnis hat die Regelung am Marktplatz längst erweitert. Von Mitte Februar bis Mitte November dürfen die Gastronomen dort bewirten. Dann kam – normalerweise – der Weihnachtsmarkt. „Weil der im letzten Jahr und heuer abgesagt werden musste, haben wir die Sondernutzungserlaubnis bis Heiligabend verlängert“, berichtet Engelbrecht. Will heißen: Die Stadt hat ihre Satzung schon großzügig interpretiert, den Bedürfnissen der Betreiber am Marktplatz angepasst. In diesen Zeiten mit hohen Inzidenz-Werten sei es ohnehin besser, möglichst wenige Möglichkeiten für öffentliche Treffpunkte zu schaffen, so Engelbrecht. Eine weitere Ausdehnung der geltenden Regelungen sei rechtlich jedenfalls nicht möglich gewesen. „Dafür müsste die Satzung geändert werden“, erklärt Engelbrecht. „Und das ist letztendlich eine politische Entscheidung.“
Zwei Modelle in Volkach
In Volkach ist diese politische Frage längst beantwortet – im Sinne der Gastronomen. Zwei mögliche Modelle gibt es, wie Marco Maiberger erklärt. Zum einen können Betreiber eine Nutzung des Außenbereichs von Anfang April bis Ende Oktober beantragen. Zum Anderen kann eine Erlaubnis auch ganzjährig erteilt werden. „Einige Betriebe nutzen das“, versichert Maiberger. Als Leiter der Tourist-Info begrüßt er diese Möglichkeit. „Das macht unsere Stadt ein Stückchen lebendiger“, meint er.
Gerade in Corona-Zeiten seien viele Einheimische froh über die Gelegenheit, sich im Freien bei einem Glas Glühwein oder Ähnlichem auszutauschen. „Warum sollten wir das nicht genehmigen, wenn es ein paar Gastronomen so wollen?“, fragt Maiberger.