Kitzingen: Eltern wollen Kinder wegen Corona nicht in die Schule schicken - aktuell 23 Verfahren
Autor: Daniela Röllinger
Kitzingen, Donnerstag, 20. Januar 2022
Seit Herbst ist die Schulpflicht wieder in Präsenz zu erfüllen. Wer sein Kind trotzdem nicht in die Schule schickt, dem droht ein Bußgeld. Bislang gibt es 23 Verfahren im Landkreis Kitzingen.
- Corona in Bayern: Seit den Herbstferien gilt Präsenzunterricht in den Schulen
- Wer dagegen verstößt, dem drohen nach acht unentschuldigten Fehltagen ein Bußgeld
- Im Landkreis Kitzingen laufen aktuell 23 Verfahren gegen "Schulschwänzer"
- Schulrat Viering: Präsenzunterricht kann nicht gleichwertig ersetzt werden
Auch im Landkreis Kitzingen gibt es Eltern, die ihre Kinder wegen der Corona-Pandemie nicht in die Schule schicken. Anfangs war das erlaubt, doch seit Herbst vergangenen Jahres ist die Schulpflicht in Präsenz zu erfüllen. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld. 23 derartige Verfahren sind derzeit am Landratsamt Kitzingen anhängig.
Corona in Bayern: Schulpflicht in Präsenz gilt
Distanzunterricht, Wechselunterricht, Maskenpflicht, Testpflicht: In den Schulen wird viel dafür getan, dass sich die Kinder und Jugendlichen nicht mit dem Corona-Virus infizieren. Wer trotzdem eine Gesundheitsgefahr für seine Kinder sah, der konnte den Nachwuchs in den ersten Monaten der Pandemie vom Unterricht befreien.
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Doch seit mehr als zwei Monaten ist das nicht mehr erlaubt: „Seit den Herbstferien gilt bayernweit die Regelung, dass die Schulpflicht in Präsenz zu erfüllen ist, auch wenn für die Teilnahme am Unterricht ein negativer Covid-Test obligatorisch ist“, so Schulrat Florian Viering. Der Druck auf die Eltern sei deutlich verschärft worden. Die Schule muss besucht werden, Tests müssen durchgeführt werden.
„Testverweigerer“ sind somit „Schulverweigerern“ beziehungsweise „Schulschwänzern“ gleichgestellt. Viering verweist auf Artikel 35 bis 37 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) beziehungsweise Artikel 119, der ein Nichtbefolgen der Schulpflicht als Ordnungswidrigkeit einstuft. Und die kann mit einem Bußgeld belegt werden. Nach den Herbstferien wurden alle Erziehungsberechtigten über diese Neuregelung informiert.
Nach acht unentschuldigten Fehltagen droht Bußgeld
Die Schulleitungen dokumentieren die unentschuldigten Fehltage. Fehlt ein Kind fünf Tage, werden die Erziehungsberechtigten ermahnt und daran erinnert, dass die Schulpflicht zu erfüllen ist.
Corona-Schnelltest von CITEST: Den Testsieger der Stiftung Warentest bei Amazon ansehen„Nach weiteren drei unentschuldigten Fehltagen übergibt die Schulleitung den Fall an das zuständige Ordnungsamt“, so Florian Viering. Diese Behörde leitet dann ein Bußgeldverfahren ein. Wird die Schulpflicht weiterhin nicht erfüllt, folgen weitere Bußgeldverfahren. Klar ist aber auch: Es gibt in diesen Fällen keine zwangsweise Vorführung der Kinder in der Schule und auch keine „Zwangstestung“.