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Unterfranke kämpft für deutsch-bayerische Staatsbürgerschaft


Autor: Ralf Dieter

Volkach, Freitag, 03. Februar 2017

Michael Lindner kämpft für eine deutsch-bayerische Staatsbürgerschaft
Michael Lindner meint es ernst: Der gebürtige Volkacher möchte eine doppelte Staatsbürgerschaft – deutsch und bayerisch. Eine entsprechende Popularklage hat er vor dem Verfassungsgericht eingereicht.


Gegenwärtig wird sie wieder heiß diskutiert, die doppelte Staatsbürgerschaft. An eine Deutsch-Bayerische Doppelbürgerschaft denkt dabei aber kaum jemand. Das könnte sich bald ändern. Der gebürtige Volkacher Michael Lindner hat eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht eingereicht. Geht es nach ihm, gibt es künftig neben der deutschen auch die bayerische Staatsangehörigkeit.

Michael Lindner meint es ernst. Er hat eine Menge Arbeit in seine Klage gesteckt. 18 Monate lang hat er sich in seiner Freizeit mit dem Kleingedruckten der bayerischen Verfassung befasst. Ergebnis: Eine 48-seitige Klageschrift, die vor ein paar Tagen in München eingegangen ist. Lindner sieht gute Chancen, dass seine Argumente greifen.

„Das ist ein berechtigtes Problem. Die aktuelle Rechtslage ist anachronistisch und verfassungswidrig“
Josef Franz Lindner, Jura-Professor aus Augsburg

Unterstützung erfährt er vom Augsburger Jura-Professor Josef Franz Lindner, der nicht mit ihm verwandt oder verschwägert ist. Er hat ihm geraten, die Frage juristisch klären zu lassen. „Das ist ein berechtigtes Problem“, betont der Professor auf Nachfrage. Wer länger als drei Monate im Ausland lebt, der hat als Bayer sein aktives und passives Wahlrecht zum Landtag verloren. „Das steht meines Erachtens nicht im Einklang mit der bayerischen Verfassung.“ Professor Lindner bezeichnet die aktuelle Rechtslage als „anachronistisch und verfassungswidrig“. „Das sollte der Bayerische Landtag schnellstmöglich korrigieren.“

Die Erfolgsaussichten der Klage mag der Augsburger Professor nicht bewerten. Sein Würzburger Kollege, Professor Kyrill-Alexander Schwarz schon. „Ich sehe kaum Chancen“, sagt der Inhaber der Professur für öffentliches Recht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Würzburg. Für Fragen der Staatsangehörigkeit sei der Bund zuständig, es habe bislang überhaupt keine Bestrebungen auf Landesebene gegeben, dies zu ändern.

Für seinen Augsburger Kollegen ist es dagegen erstaunlich, dass so eine Klage erst jetzt eingereicht wird. Die Zahl der Betroffenen steige schließlich seit Jahren. Biografien wie die von Michael Lindner seien keine Seltenheit mehr.

Lindner ist in Volkach aufgewachsen. Lange hat es ihn aber nicht in Unterfranken gehalten. Nach dem Abitur zog er nach Potsdam, studierte Volkswirtschaftslehre. Seit elf Jahren lebt er in der Schweiz, arbeitet am Bundesamt für Statistik. Den Bezug zur Heimat hat Lindner nicht verloren, sein politisches Interesse erst Recht nicht. Der 34-Jährige kann sich vorstellen, 2018 für die SPD für den Landtag zu kandidieren. Nach geltendem Recht ein Ding der Unmöglichkeit.

Lindner zählt als Auslandsbayer – oder präziser: Auslandsfranke. Wählbar sind bislang aber nur Kandidaten, die ihren Wohnsitz im Freistaat haben. „Das ist doch absurd“, meint der 34-Jährige. Wer sich beispielsweise in Tauberbischofsheim ein Haus baut, der dürfe sich nicht mehr in seiner alten Heimat aufstellen lassen. Mehr noch: Er habe auch kein Recht mehr, an der Wahl teilzunehmen. Eine Regelung, die für Lindner nicht nur unlogisch, sondern auch „altmodischer als altmodisch“ ist. Von 1866 bis 1898 habe ein gewisser Franz August Schenk von Stauffenberg in der bayerischen Abgeordnetenkammer gesessen, hat er bei seinen Recherchen herausgefunden – obwohl der in Württemberg wohnte.

„Mir geht es um Gleichberechtigung innerhalb Bayerns“
Michael Lindner, Kläger

Kurz nach dem Zweiten Weltkrieg ist die Frage einer bayerischen Staatsangehörigkeit in der Verfassung erörtert worden. In Artikel 6 ist davon die Rede. Die Staatsangehörigkeit werde durch Geburt, Legitimation, Eheschließung oder Einbürgerung erlangt. Näheres regele ein Gesetz. Genau da liegt der Hund begraben: Dieses Gesetz wurde nie erlassen. Der Münchener Historiker Karl-Ulrich Gelberg vermutet, dass die US-Militärbehörden den Bayern damals einen besonders starken Willen zum Separatismus unterstellten.

Rund 70 Jahre später will der Franke aus Volkach die Geschichte von Zürich aus ändern. „Der eigentliche Clou meiner Klage ist der Nachweis, dass die bayerische Staatsbürgerschaft nicht nur auf dem Papier existiert“, sagt Michael Lindner. Das Wahlrecht sei nur einer der möglichen Anwendungsfälle. Lindner kann sich auch Auswirkungen auf das Stipendienwesen oder ein künftiges Informationsfreiheitsgesetz vorstellen. Vor allem würden Altbayern und Franken durch eine eigene Staatsbürgerschaft näher zusammenwachsen. Eine eigene Staatsangehörigkeitsurkunde verbinde schließlich – auch die Franken wären dann als loyale und gleichberechtigte Bayern zu erkennen. Lindner will jetzt auf die großen Parteien im Freistaat zugehen, um ihnen das Ziel seiner Klage zu erläutern.

Professor Schwarz sieht den Vorstoß eher skeptisch. Mit einer bayerischen Staatsbürgerschaft wäre auch eine selbstständige Rechtsprechung verknüpft, letztendlich der Austritt aus dem Verbund der Bundesrepublik Deutschland. „Voraussetzung dafür wäre eine nachweisbare Unterdrückung des bayerischen Volkes“, sagt der Würzburger und ergänzt mit einem Lächeln. „Das ist beim besten Willen so nicht zu sehen.“

Vom Separatismus grenzt sich Lindner dagegen ab: „Mir geht es um Gleichberechtigung innerhalb Bayerns, einen gestärkten Föderalismus sowie um den praktischen Nutzen fürs Wahlrecht“, betont er. „An Separatismus habe ich überhaupt nicht gedacht.“ In etwa eineinhalb Jahren erwartet Lindner eine Entscheidung des Gerichts. Ob er und viele andere dann deutsch-bayerische Doppelbürger sein werden, wird sich nach dem Urteil zeigen.