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Leserforum: Der Rattenschwanz der Spielothek


Autor: Bearbeitet von Julia Lucia

Marktbreit, Montag, 21. März 2016

Zum Artikel „Aus Edeka wird Diska vom 18. März. Online erschienen unter „Spielothek muss wohl akzeptiert werden“:


Laut dem Schreiben vom Landratsamt Kitzingen hat der Obernbreiter Gemeinderat wenige Möglichkeiten, die Spielothek zu verhindern (Mischgebiet). Innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung muss darüber entschieden sein, sonst gilt der Antrag als genehmigt. Für eine Ablehnung gibt es bislang keine Rechtsgrundlage (nur rechtliche Kriterien werden berücksichtigt)

Hat sich denn ernsthaft jemand darüber Gedanken gemacht, was das für einen Rattenschwanz nach sich ziehen kann? Hat schon jemand im Bekannten- oder Freundeskreis einen Spieler erlebt? Weiß jemand, wie klein die Hürden sind, dabei zu sein?

Ich habe vorhin gegoogelt: „Freistaat Bayern & Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen“. Hier steht unter anderem: „(. . .) Ferner darf der Betrieb der Spielhalle keine Gefährdung der Jugend, keine übermäßige Ausnutzung des Spielbetriebes, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonst eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse stehenden Einrichtung befürchten lassen.“

Seit dem 1. Juli 2012 ist neben der gewerberechtlichen Erlaubnis eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich, die von der selben Behörde erteilt wird. Hierbei werden insbesondere die Anforderungen des Mindestabstandes von 250m zu anderen Spielhallen, das Vorliegen eines Sozialkonzeptes sowie das Werbe- und Informationskonzept geprüft.

So, jetzt frage ich: Marktbreit ist eine Schulstadt – interessiert das nicht? Marktbreit hat im Johanna-Kirchner-Haus Bewohner, die besonders zu schützen sind – interessiert das nicht? Marktbreit ist mit Obernbreit dort fast in direkter Nachbarschaft zusammengebaut, praktisch ein Wohngebiet – interessiert das nicht? Spielsucht macht nicht Halt vor Menschen, die über 21 Jahre alt sind – interessiert das nicht?

Kennen die Gemeinderäte die rechtlichen Öffnungszeiten von Spielotheken, schon einmal daran gedacht? Gefährdung? Belästigung? Öffentliches Interesse? Sozialkompetenz? Muss man sich das wirklich gefallen lassen?

Gabriele Beigel 97340 Marktbreit