Landkreis Kitzingen: Bundeswehr und US-Streitkräfte üben wieder - Bitte um Vorsicht
Autor: Redaktion
LKR Kitzingen, Freitag, 11. August 2023
Das Landratsamt bittet die Bevölkerung des Landkreises Kitzingen um Vorsicht und gibt Hinweise zu Verhaltensweisen, da Bundeswehr und US-Streitkräfte im September wieder Truppenübungen durchführen.
Wie das Landratsamt Kitzingen mitteilt, führt im Zeitraum vom 04.09.2023 bis zum 06.09.2023 und vom 11.09.2023 bis zum 12.09.2023 eine Einheit der Bundeswehr Truppenübungen durch. Dabei wird auch der Landkreis Kitzingen im Raum Volkach, Reupelsdorf, Dimbach, Eichfeld und Schwarzach beansprucht. Wegen der niedrigen Anzahl der Teilnehmer ist nicht mit nennenswerten Belastungen zu rechnen.
Eine Einheit der US-Streitkräfte wird ebenfalls vom 01.09.2023 bis 29.09.2023 Truppenübungen (Helikopterlandungen) im Landkreis Kitzingen durchführen. Der Übungsraum umgrenzt das Gemeindegebiet Iphofen. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die Übungen zur Tages- als auch Nachtzeit stattfinden können.
Das Landratsamt legt der Bevölkerung, insbesondere Spaziergängern, Joggern und Geocachern nahe, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernzuhalten! Es bittet Jagdausübungsberechtigte generell um erhöhte Aufmerksamkeit, denn es ist nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungsgebiet zeitweise aufhalten wird. Außerdem wird auf die Gefahren hingewiesen, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgehen. Das Landratsamt bittet, jeden Fund umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
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Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilen die Gemeinden sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart, für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes - Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte (Manöverbekanntmachung vom 04.12.2008).
Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen (http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/10553265494).