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Landkreis Kitzingen: Antrag auf Vereinspauschale - Frist wurde verlängert


Autor: Redaktion

LKR Kitzingen, Dienstag, 21. Februar 2023

Für Vereine aus dem Landkreis Kitzingen ist es nun möglich, den diesjährigen Antrag auf Pauschale bis 15. März 2023 zu stellen.


Das Landratsamt Kitzingen weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass die Abgabefrist für die Anträge auf Vereinspauschale 2023 verlängert wurde.

Um den Vereinen mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen zu geben, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit Schreiben vom 17.02.2023 die Antragsfrist im Förderjahr um zwei Wochen verlängert.

Der Stichtag zur Beantragung der Vereinspauschale 2023 ist nun der 15. März 2023. Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis zum Fristverlängerungstermin beim Landratsamt Kitzingen eingegangen sein.

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Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- und Härtefallregelungen nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.

Alle Antragsformulare und Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Kitzingen zu finden: https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/gesundheit-sport/sport/sportfoerderung/

Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 24, Frau Sandra Endres, unter der Telefonnummer 09321 928-2403.