Kleinlangheim: Höhenbeschränkung unter A3-Brücke - welche Fahrzeuge nicht durchfahren dürfen
Autor: Redaktion
Kleinlangheim, Dienstag, 06. Februar 2024
Für die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kleinlangheim und dessen Gemeindeteil Atzhausen gilt für die Durchfahrt unter der A3-Brücke eine Höhen- und Breitenbeschränkung für Fahrzeuge.
Wie die A3 Nordbayern GmbH & Co. KG in folgender Pressemitteilung erklärt, wird im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB A3 zwischen den Autobahnkreuzen Biebelried und Fürth/Erlangen das Bauwerk BW 315c, das die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kleinlangheim und Atzhausen unter der BAB A3 unterführt, neu gebaut. Zunächst erfolgt der Neubau des südlichen Teilbauwerks, das die Richtungsfahrbahn Nürnberg der BAB A3 überführt.
Für den Neubau des Teilbauwerks wurde ein Traggerüst für die Schalung errichtet. Bedingt durch das Traggerüst, ist nun die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höhe inklusive Ladung von mehr als 3,80 m verboten.
Bereits mit einer vorherigen Presseinformation hatte die GmbH darüber informiert, dass die Durchfahrtsbreite unter dem Bauwerk BW 315c auf 3,25 m beschränkt ist und die dadurch bedingte wechselseitige einbahnige Verkehrsführung mittels einer Ampel erfolgt.
Die A3 Nordbayern GmbH & Co. KG dankt den betroffenen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern für ihr Verständnis und bittet um erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der Baustelle.
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