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Kind in der Bahnhofstoilette sexuell missbraucht


Autor: Franz Barthel

Würzburg, Dienstag, 05. Februar 2013

Ein 51-jähriger Kurierfahrer guckt seinem 13-jährigen Opfer beim Pinkeln zu, missbraucht es auf der Würzburger Bahnhofstoilette und wird jetzt in der psychiatrischen Klinik untergebracht.


Ein 13 Jahre alter Schüler mit deutlichen Reiferückständen ist am hellen Nachmittag beim Pinkeln in einer öffentlichen Toilette am Würzburger Bus-Bahnhof missbraucht worden. Einen Kurierfahrer (51) mit deutlicher Intelligenzminderung, der dort bisher nur Kontakt mit Männern suchte, verurteilte eine Große Strafkammer des Landgerichts Würzburg jetzt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Reiz-Magen vorgetäuscht

Bei Prozessbeginn hatte der Angeklagte noch behauptet, dass er unter einem Reiz-Magen leide und die Toilette am Bahnhofsvorplatz dringend aufsuchen musste, weil er im Bahnhof einen Kaffee getrunken hatte.

Dort sei er deswegen nicht zur Toilette gegangen, weil man drinnen eine Gebühr von 50 Cent zahlen muss, während man sich im Häuschen an den Bus- Parkplätzen umsonst erleichtern kann.
Da der Hinweis auf den Reiz-Magen das Gericht erkennbar nicht überzeugte, gab der Angeklagte dann jedoch zu, dass er am Tattag kurz vor 15 Uhr in einem Abteil der Herrentoilette gesessen und durch ein Guckloch die Kundschaft nebenan beobachtet hatte.

Nicht auf Kinder fixiert

Als er den Buben mit heruntergelassener Hose sah, müsse es bei ihm zu einem "Blackout" gekommen sein. Niemals zuvor habe er so etwas gemacht und werde es auch nicht mehr tun. Er war in die Nachbar-Kabine gegangen, hatte die Türe verschlossen und dann sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen. Dass der Schüler anschließend ihn befriedigen und ihm seinen nackten Hintern zeigen sollte, das aber entschieden ablehnte, hat der Angeklagte bestritten. Bevor er die Toilette verließ, versprach er seinem Opfer, wenn man sich wiedersieht, zehn Euro zu geben. Das hat er zugegeben, er habe den Schüler jedoch bis zu seiner Festnahme knapp sechs Monate später nicht mehr am Bahnhof getroffen.
Die Einlassung des Angeklagten, dass er nicht auf Kinder steht und bisher auch nichts mit Kindern "hatte", bezeichnete ein psychiatrischer Sachverständiger als glaubhaft. Vermutlich habe der damals wegen einer Intelligenzminderung und Verhaltensstörung in einer betreuten Wohngemeinschaft lebende Kurierfahrer an dem Tag auch wieder Kontakt mit Männern aufzunehmen versucht und dabei sei der Schüler für ihn dann zum "Ersatz-Mann" geworden.
Der Bub, der bei einer Pflegemutter lebt, war schon vor dieser Tat traumatisiert, einem Sieben- bis Achtjährigen vergleichbar und in Therapie. Das Erlebnis kurz vor Abfahrt seines Busses hat er weitgehend "verarbeitet", geblieben ist ein Ekel vor öffentlichen Toiletten.

Schwierige Vernehmung

Als sehr schwierig bis fast unmöglich bezeichnete ein Kripo- Beamter die Vernehmung des Opfers. Der Schüler habe nahezu keine Antworten gegeben, sondern sich in die Finger gebissen, bis Blut floss. Was wirklich passiert ist, habe man erst über die Pflegemutter erfahren.
Dass er ein Kind vor sich hat, sei ihm, so der Angeklagte auf Frage des Gerichts, bewusst gewesen und auch, dass homosexuelle Handlungen in dem Fall strafbar sind. Am Unterleib des Opfers konnte die Polizei eine DNA-Spur, einen sogenannten genetischen Fingerabdruck, sichern, die zu dem Kurierfahrer führte.
Er war in der Datenbank bereits gespeichert im Zusammenhang mit kinderpornografischen Bildern, die er sich vor einigen Jahren in einem Spielsalon in der Internet-Ecke vom PC heruntergeladen und ausgedruckt hatte. Mit leichter Verwunderung hat die Strafkammer zur Kenntnis genommen, dass der Angeklagte trotz Intelligenzminderung und psychischer Beeinträchtigung über 30 Jahre lang für die US-Army als Kurierfahrer tätig und fast täglich zwischen Schweinfurt und Mainz unterwegs war.
Strafmildernd hat das Gericht unter anderem berücksichtigt, dass der Angeklagte durch sein Geständnis dem Opfer die Vernehmung als Zeuge vor Gericht ersparte. Dazu kam, dass der Mann einsichtig wirkte und an einer Therapie selbst interessiert war. Das Urteil ist rechtskräftig