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Hotel am Main: Landratsamt weist Vorwürfe zurück


Autor: Bearbeitet von Andreas Knappe

Kitzingen, Donnerstag, 19. April 2018

Das Landratsamt stellt klar, wie die aktuelle Rechtslage beim geplanten Hotel am Main ist.
Am Volkacher Mainanleger ist ein Design-Hotel geplant. Der Widerspruch in der Bevölkerung ist groß. Archivfoto: Guido Chuleck


Das Landratsamt weist entschieden Vorwürfe zurück, die im Artikel „1170 Unterschriften für Bürgerbegehren – Das Dreierbündnis gegen das Volkacher Hotel am Main hat mehr Unterschriften als nötig gesammelt“ vom 19. April von Elmar Datzer zitiert wurden. Unter anderem sei von einem „vorsätzlich begangenen Rechtsbruch“ des Landratsamts die Rede, von einem „Komplott“ zwischen Investor, Stadt Volkach und Landratsamt, „geheimen“ Absprachen sowie nachträglich, zu Gunsten des Antragstellers, geänderten Bescheiden, heißt es in einer Stellungnahme des Landratsamts.

Es liegt kein Bauantrag vor

Das Landratsamt schreibt zum bisherigen Stand des Verfahrens: „Bisher liegt noch kein Bauantrag vor, sondern das Landratsamt hat einen Vorbescheid erlassen.“ Ein Vorbescheid, so das Landratsamt, diene dazu, einzelne Fragen zu klären, inwiefern ein Vorhaben am Ende genehmigungsfähig wäre. Er ist noch keine Baugenehmigung und es können im Verfahren durchaus noch Punkte wie Artenschutz oder wasserwirtschaftliche Belange wie zum Beispiel Wasserstand oder Abfluss eines Hochwassers entgegenstehen.

Im Vorbescheid des vorliegenden Fall heißt es laut Schreiben des Landratsamts: „Das geplante Bauvorhaben ist entsprechend dem Antrag auf Vorbescheid im überprüfbaren Umfang der Unterlagen und der gestellten Fragen zulässig.“ Dies komme aber keiner Genehmigung gleich, denn anschließend würden auf eineinhalb Seiten Nebenbestimmungen und „Hausaufgaben“ geklärt. Unter anderem müsse die Stadt Volkach den Flächennutzungsplan ändern, heißt es in dem Schreiben weiter.

Grundlegende Fragen noch nicht geklärt

Außerdem seien spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen sowie Nachweise, dass keine oder keine nennenswerten Auswirkungen auf den Wasserstand und den Abfluss eines Hochwassers bestehen und ein Konzept für den Fall eines Hochwassers, abgestimmt mit den Rettungskräften, vorzulegen. Zudem müssten die Entscheidungen des Ratsbegehrens sowie des Bürgerbegehrens abgewartet werden, so das Landratsamt.

Jeder Bauinteressent habe das Recht, sich vom Bauamt neutral beraten zu lassen. „Wir arbeiten dabei nach dem Grundsatz unbürokratisch, schnell, bürgerfreundlich“, erklärt das Landratsamt. So auch in diesem Fall. Das Landratsamt habe frühzeitig die Fachbehörden gehört und eingebunden. Die Planung hat sich entwickelt und ein Vorbescheid zu den angefragten Punkten war möglich.

Im Übrigen habe das Bauamt dem Investor bereits vor einigen Wochen empfohlen, keine weiteren Investitionen in Planungen sowie ausführliche Baugenehmigungsunterlagen zu stecken, so lange nicht die grundlegenden Fragen zum Flächennutzungsplan und zu den Besitzverhältnissen geklärt seien.