Heimat im Glas und auf dem Teller
Autor: Claudia Kneifel
Kitzingen, Sonntag, 22. November 2015
Geschützte Herkunft Die Europäische Union schützt über 3000 Spezialitäten, wie Wein, Käse oder Wurstwaren. Einige davon stammen auch aus Franken.
Was wäre Franken ohne seine Schmankerln? Spezialitäten wie Frankenwein, Fränkischer Spargel, Mainfranken-Bier, Nürnberger Bratwürste oder auch Fränkischer Grünkern sind von der Europäischen Union (EU) geschützt, damit sie nicht nachgeahmt werden. Seit 1993 bietet die EU die Möglichkeit geografische Bezeichnungen als „Geschützte geografische Angabe“ oder „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ gegen Missbrauch und Nachahmung zu schützen. „Nur hochwertige landwirtschaftliche Produkte oder Lebensmittel, die untrennbar mit einer bestimmten Region verknüpft sind, bekommen diese Siegel“, erklärt Steffen Schulz, Pressesprecher der Vertretung der Europäischen Kommission in München.
Geographische Herkunftsbezeichnungen oder Herkunftsangaben sind Namen von Orten oder Landschaften, welche die Herkunft einer Ware bezeichnen. Sie geben dem Käufer und Verbraucher einen Hinweis darauf, in welcher Gegend die Ware hergestellt oder verarbeitet wurde. „Parmaschinken“ ist zum Beispiel eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Unter diesem Namen darf nur in Parma hergestellter Schinken angeboten werden, der aus im festgelegten Gebiet aufgezogenen Schweinen hergestellt wurde.
1#googleAds#100x100Wird er geschnitten und abgepackt, muss dies nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls in Parma geschehen.
Schwarzwälder Schinken dagegen trägt das Siegel „geschützte geografische Angabe“. Das heißt: „Das Fleisch für diesen Schinken muss nicht aus der Region kommen, sondern könnte auch aus Norddeutschland stammen. Geräuchert und gereift wird es dann im Schwarzwald“, verdeutlicht Simon Reitmeier vom Cluster Ernährung in Bayern. Dieser Schritt, die Räucherung und die Reifung machen dieses Produkt aus. Für den Schwarzwälder Schinken sei nicht ausschlaggebend, woher das Fleisch kommt, sondern wie es veredelt ist.
Dagegen stammt die Milch für den Allgäuer Emmentaler mit dem Logo „geschützte Ursprungsbezeichnung“ zwingend aus dem Allgäu. „Denn hier macht der Geschmack der Milch den Käse aus.“
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Zeichen ist: Bei der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) muss die Erzeugung vollständig in der genannten Region erfolgen. „Die Weidemilch des Allgäus ist für den Geschmack des Käses ausschlaggebend“, erklärt Reitmeier. Für die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) genügt es, wenn ein Produktionsschritt in dem angegebenen Gebiet stattfindet.
Die EU versucht so, die Echtheit europäischer Qualitätserzeugnisse zu bewahren. Denn Produkte wie Feta, Prosecco oder Parmaschinken werden oft in Drittländern nachgeahmt. Durch die Produktfälschungen könnten die Hersteller der echten Produkte hohe Einbußen erleiden. „Viele Hersteller haben ein Interesse daran, ihr Produkt schützen zu lassen“, sagt Steffen Schulz. In der EU sind über 3000 Herkunftsbezeichnungen für Weine, Spirituosen oder Lebensmittel registriert, um Produktbezeichnungen gegen Missbrauch zu schützen und die Transparenz der Herkunftsangaben zu gewährleisten.