Da die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit Wirkung zum 1. Januar 2018 aufgehoben wurde, hob der Gemeinderat Biebelried entsprechende Satzungen dafür auf. Dies betrifft die Straßenausbaubeitragssatzung und die Satzung zur Abrechnung der Straßenausbaukosten der Maßnahme "Erweiterung des Gehwegs an der Theilheimer Straße zum Friedhof".
Da die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit Wirkung zum 1. Januar 2018 aufgehoben wurde, hob der Gemeinderat Biebelried entsprechende Satzungen dafür auf. Dies betrifft die Straßenausbaubeitragssatzung und die Satzung zur Abrechnung der Straßenausbaukosten der Maßnahme "Erweiterung des Gehwegs an der Theilheimer Straße zum Friedhof".
Die Gemeinde Biebelried erließ deshalb eine "Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen".
Die weiteren Themen aus dem Gemeinderat:
Um möglicherweise in den Genuss von Fördergeldern bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben nach der Härtefallregelung zu kommen, lässt die Gemeinde alle Sanierungsvorhaben in diesem Bereich seit 1992 zusammenstellen und die Kosten berechnen. Eine Aufstellung dieser Kosten soll die Verwaltung dann im Gemeinderat bekannt geben, wünschte sich Gemeinderätin Renate Zirndt.
Die Vergabe der Tiefbauarbeiten und vor allem die Kostensteigerung bei diesen Arbeiten für die Drainageleitung am Sportplatz Biebelried war Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung, da dies der Rechnungsprüfungsausschuss moniert hatte. Das wirtschaftlichste Angebot hatte 2017 bei rund 25 200 Euro gelegen. Die Firma hatte dann jedoch Bedenken gegen die Ausführung angemeldet, da diese nicht den Regeln der Technik entsprochen haben soll, weswegen um Vertragsaufhebung gebeten worden war. Daher hatte die Firma mit dem zweitbesten Angebot den Auftrag für rund 26 400 Euro erhalten.
Die Endrechnung hatte sich dann auf rund 38 800 Euro belaufen. Der höhere Betrag habe sich durch Massenmehrungen und durch notwendig gewordene Schachtarbeiten ergeben, erklärte Bürgermeister Roland Hoh. Die Summe der Nachträge habe aber eine bestimmte Grenze überschritten, weswegen eine Nachgenehmigung hätte erfolgen müssen, räumte Bürgermeister Hoh ein. Dies holte der Gemeinderat nun mit acht gegen drei Stimmen nach.
Da der Freistaat Bayern plant, den Zuschuss für Kindergartenkinder in Höhe von 100 Euro auf die gesamte Kindergartenzeit auszuweiten, beschloss der Gemeinderat die Streichung des um zehn Euro ermäßigten Geschwisterbeitrags zum 1. September. Nachdem nach der Erweiterung 22 Kinderkrippenplätze zur Verfügung stehen, können die Kinder künftig bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres dort bleiben. Bisher wurden Kinder bis zum Alter von zweieinhalb Jahren dort betreut.