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Forstbehörde wittert Betrug


Autor: Gerhard Bauer

Willanzheim, Dienstag, 27. November 2012

Die Willanzheimer sollen eine Fläche im Wald unerlaubt befahren haben und deswegen jetzt Fördergelder gestrichen bekommen.
Haben sich die Willanzheimer um Subventionen für die Waldbewirtschaftung gebracht?  Symbolfoto: Archiv


Empörung machte sich am Willanzheimer Ratstisch breit, nachdem Bürgermeisterin Ingrid Reifenscheid-Eckert (Wählergemeinschaft Willanzheim) einen Brief der Forstbehörde verlesen hatte. Darin gab das Amt bekannt, dass keine Förderung möglich sei - betreffend die Stockhiebprämie, die normal an die Güterwaldteilhaber weitergezahlt wird. Als Begründung war zu lesen, dass die ausgewiesene Fläche befahren worden sei. Der Gemeinde wurde Subventionsbetrug vorgehalten.
"Der Wortwahl ,Subven-
tionsbetrug' werden wir in aller Schärfe widersprechen", kündigte die Bürgermeisterin eine Stellungnahme an. Die angesprochene Fläche ist gemeinsames Eigentum der Güterwaldteilhaber. Es werden dort Umweltmaßnahmen zur Förderung des Mittelwaldes durchgeführt. Reifenscheid-Eckert gab bekannt, dass die Befahrung in einer Extrem-frostphase erfolgte.

Die Besichtigung durch die Forstbehörde fand im März statt, das Befahren sei damals nicht thematisiert worden. Die Gemeinde selbst war bei der Besichtigung nicht vertreten, wie Christian Därr (Wählergemeinschaft Hüttenheim) auf Nachfrage erfuhr.
"Das ist für mich nicht nachvollziehbar", ärgerte sich Hilmar Hein (Wählergemeinschaft Willanzheim) über das Schreiben. Flächiges Befahren auf Frostboden sei im Mai nicht mehr feststellbar.
Nicht minder verärgert stellte Timo Engelmann (Wählergemeinschaft Willanzheim) fest, dass die Marktgemeinde alles unternehme, um Auflagen einzuhalten und Fördermittel 1:1 weiterreiche. Er fragte nach der Beweisführung mit Bildern und einem Begehungsprotokoll. Genau diese Dokumentation will auch Därr zunächst einsehen - auch um bei einem möglichen Fehlverhalten im nächsten Jahr anders vorgehen zu können.
Zunächst stellte die Bürgermeisterin das von ihr aufgesetzte Schreiben jedem Gemeinderat zur Stellungnahme und Änderung zur Verfügung.