Falsche Verdächtigungen kommen ans Licht
Autor: Franz Barthel
Würzburg, Montag, 17. Dezember 2012
Eine Frau behauptete bei der Polizei, ein rabiater Jäger habe ihren Lebensgefährten mit seinem Jeep umgefahren. Nun stellte sich heraus, dass es anders war, ein Fall von falscher Verdächtigung.
Der Prozess gegen eine Teilzeit-Stewardess ist vor dem Amtsgericht am Montag bereits kurz nach dem Start abgebrochen worden: Für ein Vergehen am Boden zahlt die 48-Jährige eine Geldbuße von 2000 Euro und damit war die Sache für die Justiz nach zehn Minuten ge-"cancelled", wie man das im Flugverkehr nennt. Das Verfahren wurde eingestellt.
Berufliche Nachteile
Eine Verurteilung, die im Strafregister steht, hätte, so Rechtsanwalt Klaus Spiegel, für die Frau beruflich erhebliche Unannehmlichkeiten und auch Nachteile bedeutet: Da man an Flughäfen ja auch als Stewardess ständig kontrolliert werde und den Pass vorlegen müsse.
Angeklagt war ein Fall von falscher Verdächtigung. Die Frau wollte einem Jäger, der sich auf freiem Feld mit ihrem damaligem Lebensgefährten angelegt hatte, etwas "anhängen", mit einer Aussage bei der Polizei. Die Männer sind, an einem sonnigen April-Tag um die Mittagszeit, im Landkreis Würzburg aneinander geraten, weil der Kampfhund der Spaziergänger nicht angeleint war. Im Lauf der Auseinandersetzung soll der Jäger mit seinem Jeep auf den Hundehalter losgefahren sein und den umgelegt haben.
Gesehen hat die Stewardess den motorisierten "Angriff" nicht, aber weil es der damalige Lebensgefährte, am Boden liegend, so behauptet hat, schilderte sie den Zwischenfall genau so bei der Polizei. Die hat daraufhin gegen den Jäger ermittelt und ihm sogar den Führerschein vorläufig abnehmen wollen. Richter Thomas Behl: Nach der Aussage sei alles drin gewesen, von der gefährlichen Körperverletzung bis zum versuchten Tötungsdelikt.
Zu Boden gegangen
Allerdings war neben dem Pärchen mit dem frei laufenden Kampfhund noch ein Ehepaar zwischen den Äckern unterwegs, das jedoch bestätigte, dass der Jäger nicht auf den Hundehalter zugefahren sei, sondern den Rückwärtsgang eingelegt habe. Zu Boden gegangen sei der Hundehalter "von ganz allein".
So muss es gewesen sein, denn dafür hat der Mann, auch wegen falscher Verdächtigung, eine Geldstrafe von 1500 Euro bezahlt: Ohne Widerspruch, er hat bereits einige Einträge im Strafregister. In der Flur war er sauer, weil der Jäger ihn, "um etwas in der Hand zu haben", zu Beweiszwecken fotografiert hatte. Die Bilder müssten gelöscht werden, hatte der uneinsichtige Hundehalter verlangt und sich auf dem Feldweg vor dem Fahrzeug des Jägers "aufgebaut".
Die Stewardess sagte nun, sie sei davon ausgegangen, dass der damalige Lebensgefährte ihr, soweit es um den Sturz ging, die Wahrheit gesagt habe, gesehen habe sie es allerdings nicht. Die Beziehung ist inzwischen beendet. Geblieben ist der Frau unter anderem dieses Strafverfahren.
Wenn es in der Beweisaufnahme um die Begegnung des Jägers mit dem Pärchen gegangen wäre, das seinem Kampfhund freien Lauf ließ, dann wäre es mit Sicherheit laut geworden, unter anderem deswegen, weil der Jäger sehr schlecht hört. Aber vier Zeugen kamen in den Sitzungssaal und haben da erfahren, dass sie gleich wieder heimgehen könnten, weil die Stewardess bereits alles gestanden habe und nur statt der ursprünglich verhängten Geldstrafe die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße anstrebe.