Ein Relikt aus dem Mittelalter: Das Holzrecht
Autor: Martin Nefzger
Kitzingen, Freitag, 12. Januar 2018
Die Bewohner der Altstadt von Iphofen können sich über ein besonderes Recht freuen: Sie dürfen sich kostenlos Brennholz aus dem Wald der Stadt holen. Das ist der Grund.
In einer grauen Arbeitshose und einem blau-rot-karierten Holzfällerhemd steht Klaus Scheller neben mehreren frisch gefällten Bäumen im Wald zwischen Iphofen und Birklingen. Der Boden um ihn herum ist nass und vom Regen aufgeweicht – die Luft ist feucht, riecht nach Holz und Erde. Begleitet wird der Rentner von Josef Rading und Gustav Guckenberger, seinem Cousin.
Seit seiner Kindheit kommt Scheller in jedem Winter in den Wald der Stadt Iphofen, jedes Jahr an eine andere Stelle. Dort fällt er Bäume und verarbeitet sie, oft mit Hilfe seiner Cousins, zu Brennholz. Kostenlos. Das dürfen er und viele andere Bewohner Iphofens aufgrund eines uralten Rechts, das es heute nur noch in wenigen Gemeinden Frankens gibt.
Vorschriften aus dem Mittelalter
Das sogenannte Holzrecht geht zurück auf Vorschriften aus dem Mittelalter. „Früher ist man einfach in den Wald gegangen und hat geholt, was man braucht“, erklärt Rainer Fell, der in Iphofen zuständige Förster. Im Mittelalter sei durch die immer intensivere Nutzung der Wälder allerdings eine Regelung der Waldwirtschaft nötig geworden.
So wurde zunächst aufgeteilt, welche Gemeinde welche Waldgebiete nutzen durfte. Mit der Zeit wurde es aber nötig, auch innerhalb dieser Gebiete klare Regeln zu etablieren: Im 16. Jahrhundert einigte man sich in Iphofen schließlich auf die Nutzung als Mittelwald, die – in abgewandelter Form – noch heute gültig ist. „Damals hatte Firstbischof Julius Echter die Art der Nutzung festgelegt und Iphofen musste sich anpassen“, erklärt Fell.
Die Gebiete werden verlost
Die Regelung besagt, dass der rund 300 Hektar große Wald in viele, gleich große Gebiete eingeteilt wird. Heute hat jedes davon eine Fläche von rund 450 Quadratmetern. Jedem Bürger, der über das Holzrecht verfügt, werden zwei dieser Gebiete zugelost – eines mit mehr und eines mit weniger Holz, damit die Aufteilung einigermaßen gerecht ist.
Das Besondere: Es sind so viele einzelne Abschnitte, dass jeder davon nur alle 30 Jahre bewirtschaftet wird – dazwischen kann sich der Wald erholen. Da die Bäume in dieser Zeit aber nicht allzu hoch werden, bezeichnet man die Gebiete als Mittelwald.
Einige Stämme gehören der Stadt
Die Bäume auf den zugelosten Flächen dürfen die Rechtler dann fällen und verarbeiten. Nur einige der größeren Stämme fällt die Stadt selbst, um sie zu verkaufen. Einige andere müssen stehen bleiben, damit sie größer werden und als Nutzholz verkauft werden können.