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Der Dorfladen entsteht an der Haltestelle


Autor: Gerhard Bauer

Buchbrunn, Freitag, 22. Februar 2013

In einer Sondersitzung hat der Gemeinderat von Buchbrunn den Weg für den Dorfladen frei gemacht. Gebaut wird das Gebäude von der Gemeinde, Standort wird die derzeitige Schulbushaltestelle.
Die Bushaltestelle in Buchbrunn soll zugunsten des Dorfladens umgebaut werden. Foto: G. Bauer


Der Dorfladen in Buchbrunn ist beschlossene Sache. In einer Sondersitzung, zu der keine Bürger gekommen waren, entschied sich der Gemeinderat für die derzeitige Schulbushaltestelle als Standort. Gleichzeitig wurden die Architekten Haas und Schubert sowie das Planungsbüro arc.grün mit der Umgestaltung des Platzes beauftragt. Zudem soll die Einrichtung einer Wendemöglichkeit für Lastwagen geprüft werden.
Der Arbeitskreis Dorfladen legte der Ratsrunde zwei Umfragen vor. Günther Schmidt und Wilhelm Erhard werteten zusammen mit Larisa Buga die Umfragen bei den Gemeinderäten und den 170 Stillen Gesellschaftern aus - mit dem Ergebnis, dass jeweils mit sehr deutlicher Mehrheit für den Standort an der Bushaltestelle plädiert wurde.

Gemeinde baut das Gebäude

"Die einfachste Lösung ist, wenn die Gemeinde das Gebäude baut", stellte Bürgermeister Hans Friederich (FWG) eingangs fest. Die von den Stillen Gesellschaftern gesammelten Anteile fließen in Einrichtung und Warenerstausstattung. Friederich möchte den Dorfladen schnellstmöglich in Betrieb gehen lassen.

Der Gemeinderat entschied sich für Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit der Kurzform UG. Dabei gilt die UG als juristische Gesellschaft, die mit einem Stammkapital von lediglich einen Euro gegründet werden kann. Im Gegenzug müssen aus dem Jahresüberschuss so lange mindestens 25 Prozent in eine Rücklage eingestellt werden, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.

In der UG tritt die Gemeinde als alleiniger Gesellschafter mit dem Bürgermeister als Vertreter auf, der Gemeinderat selbst hat keinerlei Befugnisse. Die Stillen Gesellschafter werden nicht eingetragen. Über ihre Rechte und Möglichkeiten wird ein notarieller Vertrag erarbeitet. Die Rechtsform UG legt fest, dass im Falle des Scheiterns ein Rückgriff auf Gemeindevermögen ausgeschlossen ist.

In der Grundsatzentscheidung steckte der Gemeinderat als Ziel eine attraktive Nahversorgung zur Sicherung der Ernährung mit einem auf die örtliche Kundenstruktur ausgerichteten Sortimentsaufbau, speziell mit Backwaren, Lebensmitteln, Getränken und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Ein kleines Café kann dabei betrieben werden.

Die Gemeinde plant und baut den Dorfladen als alleiniger Gesellschafter, die UG stellt die Mittel für die Einrichtung zur Verfügung und erhält den Auftrag den Dorfladen zu betreiben. Mit Fertigstellung vermietet die Gemeinde den Laden an die UG-Dorfladen. Die Höhe des Miet- und Pachtzinses kann erst nach Vorliegen der Kalkulationen festgelegt werden.

"Ich hätte eigentlich die Variante bevorzugt, nach der die Gemeinde auch den Betrieb übernommen hätte", erklärte Wilhelm Erhard. Da die VG aber nur über eine zusätzliche Vereinbarung hätte helfen können, wäre daraus sicher eine Überforderung des noch nicht bestellten ehrenamtlichen Geschäftsführers entstanden.
"Die Miete muss auf einen symbolischen Preis beschränkt sein", unterstrich Harald Kümmel (FWG). Die Gemeinde muss sich dabei ohnehin an den Vorgaben des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) orientieren, um den noch möglichen Restzuschuss aus der kleinen Dorferneuerung von 86 000 Euro nicht zu gefährden. Alle Entscheidungen fielen einstimmig.

Mit einer Gegenstimme wurde über den Standort entschieden, hier stellt die Gemeinde die erforderliche Grundfläche im vorderen Bereich an der Bushaltestelle zur Verfügung.

Stammkapital beträgt 1000 Euro

Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Geschäftsbeziehungen zwischen der Gemeinde und der UG-Dorfladen sowie der UG-still. Darin wird das Stammkapital mit 1000 Euro festgelegt, die frühere Entscheidung mit 150 Euro wurde wieder aufgehoben. Wie der Kommunale Prüfungsverband wissen ließ, hat die Gemeinde mit der getroffenen Entscheidung - Bau des Ladens und Vermietung oder Verpachtung des eingerichteten Ladens - eine Optionsmöglichkeit auf die Umsatzsteuer.

Ob für die UG ein Aufsichtsrat eingerichtet wird, wird ebenso wie die Höhe von Miet- und Pachtzins zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.