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Deko-Ofen fackelt Mietshaus in Kitzingen ab


Autor: Benedikt Borst

Kitzingen, Donnerstag, 20. Dezember 2012

Ein 63-Jähriger Rentner konnte seinen Ofen nicht löschen. Die Wohnung brannte aus und der Mann wurde wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe verurteilt.


Eine komplett ausgebrannte Wohnung, ein beschädigtes Mietshaus, drei Leichtverletzte und 92.000 Euro Sachschaden. So lautete die Bilanz eines Brandunglückes vom Februar, das von einem falsch gehandhabten Deko-Ofen ausgelöst wurde. Der Ofenbesitzer, ein 63 Jahre alter Mann aus Kitzingen, musste sich deshalb vor kurzem wegen fahrlässiger Brandstiftung und zweifacher fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 65 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Die Gesamtstrafe beträgt 2275 Euro.

Ein verhängnisvoller Fehler

Ursprünglich stand der mit Bioethanol betriebene Kamin im Wohnzimmer des Angeklagten. Laut Betriebsanleitung war er nur zu Dekorationszwecken gedacht und nicht zum Heizen von Räumen geeignet.

Der Angeklagte gab an, dass das Gerät, gleich nachdem er es in Betrieb genommen hatte, stark zu qualmen begann. Außerstande, den brennenden Alkohol zu löschen, hat er den Ofen in Panik gepackt und ins Badezimmer getragen. "Ich wollte, dass der Ofen in der Badewanne ausbrennt", erklärte er sich. Er habe gedacht, die Badewanne sei aus Gusseisen und würde deshalb der Hitze widerstehen.

Eine Fehleinschätzung, denn die Oberfläche der Wanne bestand aus wenig feuerfestem Acryl. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schwappte der brennende Alkohol aus dem Tank über und setzte sofort die Wanne in Brand. In kürzester Zeit griff das Feuer auf die Waschmaschine, dann auf das Bad und schließlich auf die gesamte Dachwohnung über. Der Rentner flüchtete anschließend aus seiner Wohnung, um die Nachbarn zu informieren und Hilfe zu holen.

Der Angeklagte machte wiederholt die, seiner Meinung nach, schlechte Konstruktion des Ofens für das Unglück verantwortlich. "Das Ding ist saugefährlich. Es ist kriminell so etwas zu verkaufen. Wer das konstruiert hat, gehört an den Strick genommen", ereiferte er sich.Es sei ihm nicht möglich gewesen, den Kamin zu löschen.

Keine Einstellung

Der Richter hielt dem Mann jedoch die Sicherheitsanweisung aus der Betriebsanleitung vor. Danach hätten sich im Umkreis von einem Meter keine leicht entflammbaren Gegenstände in der Nähe des Ofens befinden dürfen. Außerdem war es verboten, den brennenden Kamin zu bewegen."Es ist eben gefährlich das Ding so zu betreiben, wie sie es getan haben. Dass Ethanol leicht entflammbar ist, ist bekannt", stellte der Richter fest.

Die Verteidigung drängte darauf, das Verfahren gegen den Rentner einzustellen. Aufgrund des hohen Schadens und weil zwei unbeteiligte Mieter mit einer Rauchvergiftung eine Nacht im Krankenhaus behandelt wurden, lehnten sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Richter dieses Ersuchen ab.

Richter zeigt Verständnis

Allerdings zeigte der Vorsitzende in seinem Urteilsspruch ein gewisses Verständnis für die panische Reaktion des Beklagten. Den Ofen, der sich nicht löschen ließ, zu nehmen und in die vermeintlich sichere Badewanne zu stellen, sei eine "Fehleinschätzung gewesen, die menschlich vollkommen nachvollziehbar ist". Zudem rechnete er es dem Mann positiv an, dass er seine Schuld eingestand. Darüber hinaus war er selbst von dem entstandenen Schaden am meisten betroffen. Der Angeklagte bestätigte, dass aus seiner Wohnung nichts mehr gerettet werden konnte und er sich eine komplett neue Einrichtung finanzieren musste. "Die Sache ist nicht spurlos an mir vorübergegangen. Das ist echt der Hammer gewesen und dass niemandem etwas passiert ist, war Glück", war der Rentner erleichtert. Er nahm das Urteil an.