Dank Schlagring ins Netz der Polizei gegangen
Autor: Tom Müller
Kitzingen, Samstag, 06. Oktober 2012
Weil er sich gegen eine Gruppe Russen verteidigen wollte, besorgte sich ein 19-Jähriger einen Schlagring - und geriet damit in eine Polizeikontrolle. Jetzt wurde er wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt.
Er hatte einem Russen die Freundin ausgespannt. Und damit hatte nach den Worten des Angeklagten alles begonnen: Besagter Russe hatte daraufhin im letzten Dezember sein Auto beschädigt. Und er tauchte einige Zeit später mit neun ebenfalls russischen Freunden vor seinem Haus auf. "Da hab ich die Polizei gerufen", erzählte der Angeklagte, "doch die Beamten hatten ebenfalls Angst und gaben aus dem Auto heraus den Rat, dass wir besser alle heimgehen sollten". Dann sei die Polizeistreife wieder weggefahren.
Wäre der Vater des Angeklagten nicht energisch dazwischen gegangen, hätte sich angeblich Schlimmeres ereignen können. So geschah nichts, außer dass der Jugendliche bei einem Zigaretten-Einkauf in der Tschechei zufällig auch einen Schlagring entdeckte. "So was stärkt dein Selbstvertrauen", erklärte er vor Gericht seinen Kauf. Im vergangenen März war er mit dieser Waffe im Handschuhfach der Polizei im Rahmen einer routinemäßigen Alkoholkontrolle ins Netz gegangen.
Dass ein Schlagring in Deutschland unter das Waffengesetz fällt und ein Mitführen im Alltag demnach strafbar ist, "habe er sich zwar gedacht". "Aber dass es gleich so dramatisch ist, habe ich nicht erwartet. Ich bin ja kein Al Qaida-Mitglied." Das war und ist er zum Glück nicht. Aber sein Vorstrafenregister wies vor der Hauptverhandlung im Kitzinger Amtsgericht schon vier Einträge auf. Zwei Mal war er bereits wegen Diebstahl, darüber hinaus wegen Hehlerei und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Gericht.
Er habe "eine noch günstige Sozialprognose", urteilte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, empfahl aber doch aufgrund der mangelnden Eigenverantwortung und dem nun fünften Delikt in Folge einen Freizeitarrest.
Dieses Mal noch Geldstrafe
Dem wollte sich Richter Wolfgang Hülle nicht anschließen, zumal der Schlagring ja auch gar nicht zum Einsatz gekommen war. Er ließ aber durchblicken, dass bei einem erneuten Wiedersehen vor Gericht kein Jugendstrafrecht mehr zur Anwendung komme und die Strafe dann in jedem Fall deutlicher ausfallen werde. Für dieses Mal beließ das Gericht es bei einer Geldstrafe, die in vier Raten zu je 100 Euro an die Ambulante Jugendhilfe Würzburg zu zahlen sei.