Corona: Volkach erlässt Geschäftsleuten Sondernutzungsgebühren
Autor: Andreas Brachs
Volkach, Mittwoch, 01. April 2020
Ladenbesitzer und Gastronomen nutzen öffentlichen Straßenraum für Aufsteller, Auslagen oder Tische. Dafür kassieren die Kommunen Gebühren. Volkach verzichtet – auf Antrag.
Die Corona-Krise hat viele Gewerbetreibende erfasst. Auch Ladenbesitzer und Gastronomen leiden derzeit stark unter dem Rückgang der Einnahmen, weil sie gezwungenermaßen geschlossen haben. Die Stadt Volkach kommt den Betroffenen nun entgegen.
Die unabhängige Stadträtin Ingrid Dusolt hat selbst ein kleines Geschäft am Volkacher Marktplatz und hat sich angesichts der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation an die Stadtverwaltung gewandt. Ihr Antrag: Sie bat darum, die sogenannten Sondernutzungsgebühren bis Oktober gestundet zu bekommen. Und sie bat darum, das auch auf alle anderen von der Krise betroffenen Betriebe anzuwenden.
Gebühren für öffentliche Straßen und Plätze
Diese Gebühren fallen an, wenn öffentlicher Raum, beispielsweise Straßen, Wege oder Plätze zusätzlich genutzt werden. Die Höhe der jeweiligen Gebühren richtet sich nach der jeweiligen Nutzung, erklärt die Stadt Volkach auf Anfrage. Sondernutzungen können beispielsweise sein: Verkaufsstände, Reklametafeln, Tische und Stühle zu gastronomischen Zwecken oder Warenautomaten.
Dusolt war freudig überrascht, als sie die Antwort der Stadt erhielt: Die Verwaltung werde die Gebühren nicht nur stunden, sondern für den Zeitraum März bis einschließlich Juni überhaupt nicht verlangen. Allerdings geht das nur, wenn die Geschäftsinhaber dazu einen formlosen Antrag an die Stadtverwaltung stellen.
Kornell will Betriebe entlasten
Bürgermeister Peter Kornell betont, dass diese Sondernutzungsgebühren nicht automatisch erlassen werden können, da dies der Gesetzgeber nicht vorsieht. „Daher muss ein begründeter Antrag gestellt werden, dass man zurzeit keinen Umsatz auf dieser Fläche machen kann." Diesen formlose Antrag sollen Betroffene per E-Mail an die Stadt senden: stadt@volkach.de. Danach werde er schnellstmöglich bearbeitet. Im begründeten Fall würden die Sondernutzungsgebühren dann rückwirkend ab März bis Ende Juni 2020 erlassen. Im gesamten Jahr 2019 hatte die Stadt Volkach 19 277 Euro an Sondernutzungsgebühren eingenommen.
„Wir als Kommunalverwaltung haben ein besonderes Interesse daran, unsere Betriebe vor Ort soweit es geht zu entlasten, damit diese die momentan sehr schwierige Zeit besser überstehen können“, erklärt Volkachs Bürgermeister Peter Kornell.
Ingrid Dusolt bedankte sich bei der Stadt für die weitergehende Hilfe für alle betroffenen Läden und Gastronomiebetriebe. Das Entgegenkommen der Stadt "zeigt uns die Wertschätzung und hilft uns sicherlich in dieser schwierigen Zeit etwas".