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Bundeswehr übt bei Volkach und Reupelsdorf - was Anwohner beachten müssen


Autor: Redaktion

Volkach, Dienstag, 14. Februar 2023

Da die Bundeswehr ab Ende Februar 2023 bei Volkach und Reupelsdorf Übungen durchführt, weist das Landratsamt Kitzingen auf verschiedenes hin.


Im Zeitraum vom 27.02.2023 bis zum 14.03.2023 führt eine Einheit der Bundeswehr Truppenübungen durch. Dabei wird auch der Landkreis Kitzingen im Raum Volkach und Reupelsdorf beansprucht. Wegen der niedrigen Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist nicht mit nennenswerten Belastungen zu rechnen.

Wie das Landratsamt Kitzingen erklärt. lege es der Bevölkerung, insbesondere Spaziergängern, Joggern und Geocachern nahe, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernzuhalten. Es bittet Jagdausübungsberechtigte generell um erhöhte Aufmerksamkeit, denn es sei nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungsgebiet zeitweise aufhalten wird.

Außerdem weist das Landratsamt auf die Gefahren hin, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgehen. Es bittet, jeden Fund umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

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Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilen die Gemeinden sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart, für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes - Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte (Manöverbekanntmachung vom 04.12.2008).

Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung, der den Schaden verursachenden Übung, schriftlich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen (http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/10553265494).