Unfälle und Vergehen in Kitzingen: Überblick vom 07.03.2025
Autor: Redaktion
Kitzingen, Samstag, 08. März 2025
Am 07. März 2025 ereigneten sich in Kitzingen mehrere Verkehrsunfälle, darunter ein Wildunfall und ein Unfall mit Fahrerflucht. Die Polizei führt zudem Kontrollen durch und stellt Verstöße gegen den Versicherungsschutz fest.
Am Freitag wurden der Polizeiinspektion Kitzingen insgesamt vier Verkehrsunfälle gemeldet. Bei einem dieser Unfälle war Wild beteiligt. In zwei Fällen wurden Verkehrsteilnehmer leicht verletzt und in einem weiteren Fall entfernte sich der Fahrzeugführer, ohne seinen Pflichten nachzukommen.
Auffahrunfall mit vier Fahrzeugen – eine Person leicht verletzt
Mehrere Fahrzeugführer befuhren am 07.03.2025 um 09:30 Uhr die Staatsstraße 2271. Hier mussten drei Verkehrsteilnehmer an der roten Ampel warten, als ein 48-jähriger Lkw-Fahrer die Situation zu spät erkannte und mit einem Pkw kollidierte. Der Aufprall schob das Auto auf zwei weitere Fahrzeuge. Es entstand ein Schaden von 29.000,00 EUR und eine Person wurde leicht verletzt.
Radfahrer kollidiert mit Pkw
In der Ortsmitte fuhr ein 24-jähriger Fahrradfahrer stadtauswärts. Ein 22-jähriger Pkw-Fahrer wollte überholen, als der Radfahrer offensichtlich ohne Abbiegesignal den anderen Verkehrsteilnehmer übersah und touchiert wurde. Der Sturz führte zu leichten Verletzungen und einem Transport ins Krankenhaus. Der Gesamtschaden beträgt 3.500,00 EUR.
Leitplanke angefahren und Unfallort verlassen
Auf der Staatsstraße 2272 beschädigte ein unbekannter Verkehrsteilnehmer vom 15.01.2025 bis zum 06.02.2025 eine Leitplanke und entfernte sich ohne Meldung, was einen Schaden von 4.000,00 EUR verursachte.
Mehrere Fahrten ohne Versicherungsschutz
Am 07.03.2025 stellte die Polizei bei Verkehrskontrollen fest, dass drei Fahrzeuge ein blaues Versicherungskennzeichen führten, jedoch keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen konnten. Die Weiterfahrt wurde untersagt und Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizeiinspektion Kitzingen weist darauf hin, dass seit dem 01. März 2025 für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen ein neuer Versicherungsschutz erforderlich ist.
Ein Redakteur hat die vorliegende Polizeimeldung unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.