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Biebelried will bei der Sargpflicht nicht lockern


Autor: Gerhard Krämer

Biebelried, Mittwoch, 28. April 2021

Im April dieses Jahr ist eine Änderung der Bestattungsverordnung in Kraft getreten. So ist nun bei der Sargpflicht eine Lockerung möglich. In Biebelried bleibt jedoch alles beim Alten. Durch die Lockerung wäre eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen möglich. Dazu müsste die Gemeinde aber die gültige Friedhofs- und Bestattungssatzung ändern.


Im April dieses Jahr ist eine Änderung der Bestattungsverordnung in Kraft getreten. So ist nun bei der Sargpflicht eine Lockerung möglich. In Biebelried bleibt jedoch alles beim Alten. Durch die Lockerung wäre eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen möglich. Dazu müsste die Gemeinde aber die gültige Friedhofs- und Bestattungssatzung ändern.

Nach kurzer Diskussion in der jüngsten Sitzung des Biebelrieder Gemeinderats war klar, dass es bisher keinen Bedarf gegeben hatte und es aktuell auch keine Nachfrage gibt. Einstimmig fiel der Beschluss dann aus, die Satzung nicht zu ändern.

In der 18. Kalenderwoche wird in Biebelried auf dem Friedhof die Standsicherheit der Grabmale geprüft. Dazu hatte die Gemeinde eine Fachfirma beauftragt.

Bürgermeister-Stellvertreterin Gabriele Brejschka informierte über den Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen wegen der Corona-Pandemie. Für das Jahr 2020 erhält die Gemeinde Biebelried vom Freistaat knapp 60 000 Euro.