Bewerber können im Losverfahren einen Bauplatz ergattern
Autor: Hartmut Hess
Albertshofen, Mittwoch, 03. Februar 2021
Nach langer Zeit ist die Gemeinde Albertshofen wieder einmal im Besitz von vier Bauplätzen. Denn im vergangenen Jahr war ein Areal in der Mainsondheimerstraße erschlossen worden. "Jetzt kommen wir zu einem interessanten Thema", bemerkte Bürgermeister Horst Reuther zur Frage die Vergabe-Modalitäten. Jetzt stand das Ratsgremium vor der Entscheidung, entweder ein Losverfahren für jeden, auch für auswärtige Interessenten, oder eine Art Einheimischenmodell anzuwenden.
Nach langer Zeit ist die Gemeinde Albertshofen wieder einmal im Besitz von vier Bauplätzen. Denn im vergangenen Jahr war ein Areal in der Mainsondheimerstraße erschlossen worden. "Jetzt kommen wir zu einem interessanten Thema", bemerkte Bürgermeister Horst Reuther zur Frage die Vergabe-Modalitäten. Jetzt stand das Ratsgremium vor der Entscheidung, entweder ein Losverfahren für jeden, auch für auswärtige Interessenten, oder eine Art Einheimischenmodell anzuwenden.
Philipp Wenkheimer stufte den großen Aufwand für ein Einheimischenmodell für nur vier Bauplätze als unangemessen ein. "Ein Losverfahren ist der sichere Weg, bei einem anderen Verfahren gilt dann das Motto: wo kein Kläger auch kein Richter", sagte der Bürgermeister. Das Gremium war sich einig, die Vergabe nach dem Losverfahren zu handhaben. Dabei gilt ein Baugebot von drei Jahren, und beim Losverfahren können nur Privatleute zur Eigennutzung der Häuser teilnehmen.
Keine eigene Satzung
Der Gemeinderat verzichtete auf den Erlass einer Satzung zum Abstandsflächenrecht. Der Freistaat hatte eine Novelle der Bayerischen Bauordnung erlassen, womit die Abstandsflächen künftig geringer ausfallen können und Nachverdichtung in den Kommunen fördert. Damit gelten ab sofort auch in Albertshofen bei Bauvorhaben neue Regelungen für Abstandsflächen.
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Antrag für den Bau ein Einfamilienhauses in der Kitzinger Straße. Die Ratsrunde befürwortete das Vorhaben, sofern das Landratsamt die wasserrechtliche Genehmigung erteilt, da das Grundstück im Hochwasser-Überschwemmungsgebiet liegt.
Etwas komplizierter stellte sich eine Bauvoranfrage für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern im Haidter Weg dar. Denn das Grundstück befindet sich im Außenbereich, eine Privilegierung liegt nicht vor. Da das Areal im Flächennutzungsplan für eine künftige Bebauung vorgesehen ist, schlug das Landratsamt vor, das Vorhaben mit einem einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan zu ermöglichen. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans und die Erschließung hätte dann der Bauwerber zu tragen.
Keine Wohnhäuser zulässig
Für ein Grundstück in der Seebachstraße lag eine Bauvoranfrage auf dem Ratstisch, die jedoch keine Zustimmung fand, da im dem als Gewerbegebiet ausgewiesenen Areal grundsätzlich keine Wohnhäuser zulässig sind. Die Verwaltung soll jetzt prüfen, ob die teilweise Aufhebung von alten Bebauungsplänen einen Weg zu den Bauvorhaben ebnen können.
Die Gemeinde übernimmt künftig die Kosten für einen CE-Führerschein, der gefordert ist, wenn die Freiwillige Feuerwehr heuer ihr neues Löschfahrzeug HLF 10 bekommt. Hatten in der Vergangenheit Feuerwehrdienstleistende einen Eigenanteil von 500 Euro für den so genannten "Feuerwehrführerschein" mitgetragen, wollten vor allem Julian Philp und Frank Sattes diesen Eingenanteil nicht mehr angewandt wissen. Dieser Haltung schloss sich die Ratsmehrheit bei nur zwei Gegenstimmen an.