Druckartikel: Bestimmte Sondernutzungegebühren werden für 2020 nicht erhoben

Bestimmte Sondernutzungegebühren werden für 2020 nicht erhoben


Autor: Bearbeitet von Gabriele Kriese

Kitzingen, Mittwoch, 15. April 2020

Die Stadt Kitzingen will alle Einzelhändler, Gastronomen und Gewerbetreibenden unbürokratisch unterstützen. Oberbürgermeister Müller hat deshalb die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020 neu geregelt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.


Die Stadt Kitzingen will alle Einzelhändler, Gastronomen und Gewerbetreibenden unbürokratisch unterstützen. Oberbürgermeister Müller hat deshalb die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020 neu geregelt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Für das gesamte Jahr 2020 wird die Stadt Kitzingen für  Firmenhinweisständer, Werbeständer, Verkaufs-, Warenstände in räumlicher Verbindung mit einem stehenden Gewerbe, Verkaufs- und Ausstellungsfahrzeuge (zum Beispiel Grüner Markt), Tische und Stühle von Cafés, Gaststätten, Eisdielen etc. sowie Fahrradständern mit Werbeträgern keine Nutzungsgebühren erheben. Eine entsprechende Information ging in der vergangenen Woche bereits an die betroffenen Zielgruppen.

Darüberhinaus steht Frank Meisner, Tel.: (09321) 202201, frank.meisner@stadt-kitzingen.de für erste Informationen, Hilfestellungen und Tipps zur Verfügung, wenn es um die Stundung fälliger Steuerzahlungen geht.

Generell für alle Unternehmen hat die Stadt Kitzingen ein unbürokratisches Vorgehen bei der Stundung der ihr obliegenden Gewerbesteuer angekündigt. Mit diesen Entscheidungen hofft die Stadt einen ersten Beitrag zur Unterstützung der derzeit schwer gebeutelten Gewerbetreibenden und Unternehmen zu leisten, schließt die Pressemitteilung.