Bankerin veruntreute 120.000 Euro
Autor: Franz Barthel
Würzburg, Mittwoch, 17. Oktober 2012
Eine Bankangestellte und ihr Chef machten sich ein schönes Leben - mit dem Geld der Kunden. Dafür wurde sie jetzt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Jahrelang erkaufte sich in einer Würzburger Bankfiliale eine dort beschäftigte Single-Frau Anfang 40 die Liebe ihres Chefs mit Geld der Bank. Sie hat an Wochenenden regelmäßig ihren geschiedenen Vorgesetzten in teure Wellness-Hotels eingeladen, ihn verwöhnt und die Rechnung übernommen. Der hatte nichts dagegen.
Einem Schöffengericht kam es jetzt spanisch vor, dass der Bankmitarbeiter sich nie Gedanken darüber gemacht hat, wie seine Mitarbeiterin die gemeinsame Freizeit und einen erkennbar gehobenen Lebensstandard bei einem Monatseinkommen von 1700 Euro eigentlich "stemmt". Viel Geld hatte die Frau damals auch in Schmuck und Klamotten investiert und sie finanzierte sogar Urlaub mit den drei Kindern ihres Wochenend-Lovers.
121 Fälle von Untreue
Verurteilt wurde die arbeitslose Bürokauffrau (45) wegen 121 Fällen von gewerbsmäßiger Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. In der Bankfiliale, so das Gericht, haben Kontrollmechanismen, wenn sie überhaupt vorhanden waren, völlig versagt. Man habe es der Angeklagten sehr leicht gemacht, sagte der Verteidiger. Innerhalb von drei Jahren hatte die Frau mit eigenem Passwort oder dem von Kollegen geliehenen am Kassen-Terminal der Bankfiliale regelmäßig Geld an sich überwiesen und sogar bar ausbezahlt: Insgesamt knapp 120.000 Euro, von "kleinen" Beträgen bis zu 3800 Euro.
Es war kein einmaliger Ausrutscher, so die Staatsanwaltschaft, und zu den 121 Untreue-Fällen zum Nachteil der Bank kam auch noch Betrug. Zwei Kunden hatte die Bankangestellte vorgeschwindelt, dass ihre Kreditkarten abgelaufen sind. Die zog sie ein, ließ sich, für das Gericht noch ein besonderer Vertrauensmissbrauch, die Pin-Nummern geben und hat daraufhin die Kunden-Konten um einige tausend Euro geplündert.
Zeugen bleibt Auftritt erspart
Da die Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt hat, blieb ehemaligen Arbeitskollegen der mit Sicherheit höchst unangenehme Auftritt als Zeugen vor Gericht erspart und vor allem dem Vorgesetzten, für dessen Zuwendung sie das meiste ergaunerte Geld ausgegeben hat. Die Prozessbeteiligten gingen davon aus, dass die Hartz-IV-Empfängerin derzeit, nach einer mehrmonatigen Alkoholentzugstherapie, dabei ist, ihr Leben trocken wieder in den Griff zu bekommen. Daher wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage einer Geldbuße von 4000 Euro.
Die geschädigte Bank hat ein von der Angeklagten unterschriebenes notarielles Schuldanerkenntnis. Doch ob sie jemals wenigstens zu einem Teil des Geldes kommt, ist höchst zweifelhaft. Der Tod des Vaters soll der Grund dafür gewesen sein, dass die Angeklagte in depressiven Phasen immer häufiger zur Flasche griff. Aber auch das will in der Bankfiliale niemand bemerkt haben - dass die Kollegin ohne Promille nicht über die Runden kam, sondern auch bei der Arbeit kräftig schluckte.