Aus dem Gericht: Kampf um den Führerschein
Autor: Frank Weichhan
Kitzingen, Donnerstag, 20. Oktober 2016
Was ihn geritten hat, kann der 55-Jährige sich nicht erklären. Es gab ein paar Bier zum Abendessen – dann stieg er in sein Auto ein.
Was ihn in jener Juli-Nacht geritten hat, kann der 55-Jährige sich nicht erklären. Es gab ein paar Bier zum Abendessen und eigentlich wäre es an der Zeit gewesen, im Bett zu verschwinden. Aber dann war da diese Idee: Er wollte unbedingt noch seine Lebensgefährtin besuchen.
Keine gute Entscheidung, wie sich zeigen sollte. Kurze Zeit später – es ist kurz nach Mitternacht – wurde der Mann auf der A 3 bei Wiesentheid von einer Streife der Autobahnpolizei aus dem Verkehr gezogen. Der Alkotest hatte es in sich: 1,29 Promille.
Der Führerschein wurde noch an Ort und Stelle einkassiert. Was ein Problem ist: Der 55-Jährige ist Logopäde und muss mobil sein, weil regelmäßig Hausbesuche anstehen. Seit jener Nacht ist der Mann über sich entsetzt. Erklären kann er die Fahrt vor gut drei Monaten nicht, mehrfach fällt der Begriff „unverzeihlich“. Es sei überhaupt nicht seine Art, erzählt er dem Kitzinger Strafrichter.
Alkohol und Auto – das gehe bei ihm eigentlich schon deshalb nicht zusammen, weil er beruflich oft die fatalen Folgen zu sehen bekommt: Nicht wenige seiner Patienten sind Unfallopfer, wie er dem Gericht berichtet.
Wie lange muss der Angeklagte noch auf seinen Führerschein verzichten? Das ist die entscheidende Frage, die Geldstrafe von 1800 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) ist da eher Nebensache. Die Staatsanwaltschaft fordert weitere sieben Monate, das Gericht geht im Kampf um den Führerschein in den unteren Strafbereich: Noch vier Monate und zwei Wochen darf der 55-Jährige sich nicht hinters Steuer setzen.