Auflagen setzen landwirtschaftlichen Betrieben zu
Autor: Gerhard Bauer
Kitzingen, Mittwoch, 27. November 2019
Der Kreisberatungsausschuss des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit den Berichten der Arbeitskreise und Fachbereiche, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Kreisberatungsausschuss des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit den Berichten der Arbeitskreise und Fachbereiche, heißt es in einer Pressemitteilung.
Landrätin Tamara Bischof weiß um die Komplexität des Themas Abfallbeseitigung, in der es immer wieder Probleme gibt. Daher wolle der Landkreis 2022 den Wertstoffhof selbst übernehmen. Wichtig sei in der Landwirtschaft Flagge zu zeigen. Selbst aus der Landwirtschaft kommend wolle sie sich lieber nicht vorstellen, was aus der Kulturlandschaft werden könne, wenn Landwirte aufhören.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
Aus der Abfallberatung des Landratsamtes berichtete Philipp Kuhn von den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und seinen Auswirkungen für die Landwirtschaft. Es gelte die Vorgabe, dass Vermeidung von Abfall an erster Stelle stehe. Erst zuletzt gehe es dann um Abfallverwertung. Bei Gewerbeabfall aus der Landwirtschaft sei energetische Verwertung nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Wein von grandioser Qualität
Aus dem Weinbau berichtete Peter Wolter, dass der Wein 2019 trotz witterungsbedingter Schäden von grandioser Qualität sei. 56 Hektoliter je Hektar sei die niedrigste Erntemenge seit 1984. Durchschnittlich wurden 90 Grad Oechsle gemessen.
Wegen der Trockenperioden sei Bewässerung ein großes Thema, da Wasserentnahmen im Sommer weitgehend ausgeschlossen seien. Wolter empfahl gute Bodenbewirtschaftung mit Humuseintrag zur Wasserspeicherung. Nach Wegfall des Glyphosat-Einsatzes sei noch keine passende Lösung gefunden.
Zu wenig Regen
Winzer Werner Emmerich unterstrich, dass sich Düngeverordnung und Erosionsschutz in Steillagen nicht vertrügen. Betriebe könnten die Auflagen nicht mehr schultern. Insolvenzen und Flächenstilllegungen mit ungehinderter Ausbreitung von Pilzkrankheiten seien die Folge. Insolvenzen mit Pachtungen aufzufangen sei kaum noch möglich und die Auswirkungen auf die Kulturlandschaft somit absehbar. In Trauben müsse eine bestimmte Menge Stickstoff enthalten sein, die Stickstoffgabe bewege sich aber bereits am unteren Rand. Zudem fehle Regen.
Wären zwei Ernten möglich?
Gäbe es die Wasserfrage nicht, seien zwei Ernten möglich, berichtete Herbert Pfriem aus Pflanzenbau und Landschaftspflege. Die Niederschlagsverteilung löse Ertragsschwankungen wie bei Sonnenblumen aus. Deren Preis stehe ganz unter dem Eindruck des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine. Der Weizen leide unter der mangelnden Stickstoffdüngung und daher fehlender Eiweißbildung.