Arbeitsloser hatte über 1600 Kinder-Pornos gespeichert
Autor: Franz Barthel
Würzburg, Mittwoch, 08. Mai 2013
Ein derzeit wenig gebuchter Rockmusiker (37) ist vom Amtsgericht Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil die Polizei in seiner Wohnung über 1600 Porno-Dateien gefunden hat. Der Inhalt: Ausnahmslos "Kinder mit Kindern" und auch Geschlechtsverkehr mit Kleinkindern in allen Variationen.
Der Musiker lebt derzeit von Hartz-IV zusammen mit seiner alten, kranken Mutter in einer Zwei-Zimmer-Wohnung in einer Gemeinde am Stadtrand. Nach einer Auftritts-Pause von zweieinhalb Jahren wäre er eigentlich schon längst wieder in London oder zumindest Berlin, erklärte der Porno-Sammler vor Gericht - wenn er sich nicht um seine kranke Mutter kümmern müsste.
Dass er im Internet ein Video mit Sex an Kleinkindern zum Tauschen angeboten hat, entdeckten Schmuddel-Fahnder des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen und verständigten die Würzburger Polizei. Kripo-Beamte fanden bei einer Durchsuchung der Wohnung über 1600 Dateien, auf verschiedenen Datenträgern abgespeichert und versteckt, unter anderem "im PC" der Mutter des Angeklagten.
Der Musiker, Sänger und Komponist, der wegen seiner schöpferischen Bandbreite als Beruf "freischaffender Künstler" angibt, hat über seinen Anwalt für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Kinderpornografie ein umfassendes Geständnis abgelegt, er selbst machte dazu keine Angaben. Umso mehr redete er dafür über sein künstlerisches Schaffen: In den nächsten Monaten bringe er ein neues Album auf den Markt, er werde "durchstarten", bis zu acht Stunden stehe er dafür derzeit täglich im Studio. Die Richterin ließ Zweifel erkennen, ob es sich dabei um was Ernsthaftes handelt oder nur Wunschdenken fern der Realität.
Warum er denn überhaupt Hartz-IV-Empfänger geworden sei, mit nach eigenen Angaben Schulden in Höhe von inzwischen 40.000 Euro oder sogar noch mehr, wollte das Gericht wissen. Der Angeklagte versicherte, dass sich das bald ändern werde. Angedacht sei auch eine Musikschule für Rockmusiker mit einer gewissen Vorerfahrung, die er dann im Profi-Geschäft unterbringen wolle. Dass er, seit über zwei Jahren ohne Auftritt, bisher nicht außerhalb der Rockszene versucht hat, Geld zu verdienen, begründete der Angeklagte mir drei Bandscheiben-Vorfällen: Da sei man, auch bei Leiharbeits-Firmen, schwer zu vermitteln. Er habe einiges versucht, unter anderem als Koch, Goldschmied und mit einem Spielzeug-Laden.
Die Richterin bedauerte, dass der Rockmusiker sein Geständnis durch den Anwalt vortragen ließ und keine weiteren Fragen zu den sichergestellten Dateien beantwortete. So könne man überhaupt nicht feststellen, ob Schuldeinsicht oder gar Reue vorhanden ist und ob der Angeklagte sich mit dem Anklagevorwurf auseinander gesetzt hat. Man müsse sich fragen, ob ein Mann mit 37 Jahren, der solche Mengen an Kinderpornografie im Haus hat und ins Netz stellt, nicht ein Problem hat, das man dringend anpacken müsste.
Die Freiheitsstrafe von zehn Monaten wird unter anderem zur Bewährung ausgesetzt, damit der Rochmusiker sich weiter um seine kranke Mutter kümmern kann. Zu den Bewährungsauflagen gehört eine Geldbuße von 500 Euro und 80 Stunden gemeinnützige Arbeiten - worüber der Angeklagte wegen der Arbeiten an seinem neuen Album und wegen seiner Bandscheibe überhaupt nicht begeistert war, Außerdem muss er zügig Kontakt mit einer Schuldnerberatung aufnehmen und auch das dem Gericht nachweisen.