Wirbel um Antrag im Stadtrat Kitzingen: Hunde in der Brut- und Setzzeit anleinen
Autor: Andreas Brachs
Kitzingen, Dienstag, 16. Februar 2021
Mit einem Antrag versuchte die CSU in Kitzingen einen Schutz der Wildtiere zwischen 1. März und 15. Juni durchzusetzen. Doch dafür gibt es in Bayern keine Gesetzesgrundlage.
Der Antrag ist gut gemeint und greift ein wiederkehrendes Problem auf: Frei laufende Hunde sind eine Bedrohung für Wildtiere in der sogenannten Brut- und Setzzeit, die ab dem 1. März beginnt.
Vogelgelege und Jungtiere haben in dieser Zeit kaum eine Chance, wenn Hunde ihrem Jagdtrieb ungebremst folgen können. Und auch für die Landwirtschaft sind die Hinterlassenschaften der Hunde ein Problem: Fäkalienkeime verunreinigen die Feldpflanzen und können in der Folge bei Kühen zu Krankheiten und Fötenabgängen führen.
Antrag im Stadtrat Kitzingen: Hunde sollen ab März an die Leine
Deshalb hat der Kitzinger Stadtrat Timo Markert, selbst ein passionierter Jäger, kürzlich namens der CSU-Stadtratsfraktion einen Antrag gestellt. Demzufolge sollen Hundebesitzer verpflichtet werden, ihre Vierbeiner vom 1. März bis 15. Juni nur an der Leine Gassi zu führen. Das soll für das gesamte Stadtgebiet von Kitzingen und den Stadtteilen und allen Außenflächen der Stadt gelten.
Zu dem Antrag nahm die Stadtverwaltung in der vergangenen Stadtratssitzung Stellung: Demnach gilt tatsächlich in vielen Bundesländern eine entsprechende Anleinpflicht ab dem 1. März, informierte Rechtsdirektorin Susanne Schmöger. Allerdings nicht in Bayern. Lediglich im Jagdgesetz sei geregelt, dass Hundehalter mit einer Geldbuße belegt werden können, wenn sie ihre Tiere in Jagdrevieren unbeaufsichtigt frei laufen lassen. Der CSU-Antrag geht aber deutlich darüber hinaus. Dafür, betonte Schmöger, gebe es in Bayern keine Rechtsgrundlage.
Zwei städtische Regelungen beziehen sich nur auf die Leinenpflicht für große oder Kampfhunde innerhalb des bebauten Stadtgebiets oder auf die Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich städtischer Einrichtungen auf dem ehemaligen Gartenschau-Gelände und der gegenüberliegenden Mainseite.
Keine Rechtsgrundlage für allgemeine Leinenpflicht in Bayern - Appell an Hundehalter
Eine allgemeine Leinenpflicht im unbebauten Außenbereich für alle Hunde lasse sich damit nicht durchsetzen. Der Antrag sei somit abzulehnen.
Eher symbolisch ist daher das Abstimmungsergebnis zu werten, denn der Stadtrat unterstützte den CSU-Antrag mit 21:6, wohl wissend, dass er nicht umgesetzt werden kann. Das kann als Appell an die Hundehalter verstanden werden, in der Brut- und Setzzeit freiwillig ihre Vierbeiner an der Leine zu führen. Einen weiteren Appell sprach Oberbürgermeister Stefan Güntner (CSU) an diejenigen Stadtratsmitglieder aus, deren Parteien im Landtag vertreten sind: Sie sollten doch auf Landesebene Druck machen für eine entsprechende Rechtsgrundlage.